Fahren in Italien

Fahren in Italien


Italiener fahren etwas mehr nach Gefühl als nach Regeln, achten eher auf den Verkehrspartner als auf Verkehrszeichen. Dadurch wirkt der italienische Verkehr für ausländische Autofahrer oft chaotisch, ist gewöhnungsbedürftig und erfordert einiges an Umdenken. Wichtig ist, sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen und einfach im Verkehr mitzufließen. Dann kann der italienische Fahrstil mit der Zeit und ein bisschen Übung sogar richtig Spaß machen.

Auch wenn die Verkehrsregeln von den Italienern selbst häufig eher als unverbindliche Empfehlungen betrachtet werden – es gibt sie und man sollte sie kennen und beachten. Die Polizei unternimmt zusehends mehr, um deren Einhaltung durchzusetzen und dann kann es mitunter richtig teuer werden. Vor allem Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit extrem hohen Geldbußen geahndet.

Geschwindigkeitskontrollen 
In Italien wie auch in Österreich sind die sogenannten "Tutor" Geschwindigkeitskontrollen immer weiter verbreitet: hier wird das Tempolimit innerhalb von Autobahnabschnitten gemessen und somit eine Durchschnittgeschwindigkeit ermittelt.

Verkehrsregeln und -bestimmungen

  • Es besteht Anschnall- und Sturzhelmpflicht
  • Im PKW ist das Mitführen mindestens einer Warnweste nach EN 471 Pflicht, die getragen werden muss, wenn man sich wegen Unfall oder Panne auf der Fahrbahn befindet
  • Kinder bis 12 Jahre müssen auf dem Rücksitz befördert werden, außer sie sind durch einen Kindersitz gesichert
  • Wenden, Zurücksetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich sowie auf Autobahnauf- und -abfahrten werden mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet
  • Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten Parkflächen
  • Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt
  • Außerorts muss grundsätzlich mit Abblendlicht gefahren werden. In Orten mit guter Straßenbeleuchtung kann man dafür selbst im Dunkeln mit Standlicht fahren. In Tunnels und Galerien grundsätzlich Abblendlicht einschalten
  • Telefonieren während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprechanlage gestattet
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 - ab 1,5 Promille kann das Auto beschlagnahmt werden und wird zugunsten des Staates versteigert.
  • Am Gardasee besteht auf den meisten Straßen vom 14. Oktober bis 16. April Winterreifenpflicht (bzw. die Pflicht, alternativ Schneeketten mitzuführen). Während der warmen Jahreszeit besteht hingegen einer Art von Sommerreifen-Pflicht. Die Reifen des Fahrzeugs müssen der Höchtsgeschwindigkeit, die in den Fahrzeugpapieren angegeben ist entsprechen. Das bedeutet in der Regel Sommerreifen, bzw. Winterreifen, die ausdrücklich diese Bedingung erfüllen. (Quelle der entsprechenden Vorschrift: Polizei Verona - italienisch)

Im Notfall

  • Pannenhilfe: Notrufsäulen stehen in Abständen von 2 km an den Autobahnen. Die Pannenhilfe ist gebührenpflichtig
  • Der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobilclubs Soccorso Stradale (ACI) ist in ganz Italien rund um die Uhr telefonisch unter 116 zu erreichen, von ausländischen Mobiltelefonen kostenfrei unter der Nummer 800 116 800
  • Polizeinotruf/Unfallrettung ist in ganz Italien rund um die Uhr besetzt und telefonisch unter 112 erreichbar

Die Statistik belegt, dass in Italien deutlich seltener schwere Unfälle passieren als in Deutschland. Blechschäden hingegen kommen recht häufig vor und der Umgang damit ist eher locker. Meist wird sich geeinigt, ohne Polizei und Versicherung einzuschalten. Der Schaden wird bar ersetzt und man spart sich den langatmigen Papierkrieg und die oft rigorose Höherstufung der Versicherung.

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Innerhalb von Ortschaften: 50 km/h
Außerhalb von Ortschaften: 90 km/h
Schnellstraßen: 110 km/h
Autobahnen: 130 km/h

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Bildnachweis: gardasee.de

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