HomeHomeNewsNewsletterCommunityShopJobsKontaktHomeInfomaterial Chiaretto WeinfestChiaretto Weinfest
Chiaretto Weinfest
Gardasee Wetter
Heutige max.
Temperatur:
22 °
wetter|wasser|wind|webcam

sport

 
 

Schifffahrtsordnung des Gardasees

 
  Beim regen Verkehr, der - vor allem im Sommer - auf dem Gardasee herrscht, sind ein paar Regeln unerlässlich.

 
 


Sicherheit
Motorboot:
  • Für Boote unter italienischer Flagge benötigt man auf dem Gardasee ab  30 kW (40,8 PS) einen Sportbootführerschein „Binnen“.


 
 
  • Für Boote unter deutscher Flagge braucht man diesen bereits ab 3,68 kW (5 PS)
  • Der nördlichste Teil des Gardasees untersteht der Provinz Trento und ist nördlich von Limone und Malcesine auf etwa 18 Quadratkilometern für Motorboote gesperrt.
  • Auf dem Gardasee müssen Motorboote einen Mindestabstand von 300m vom Ufer und von Badezonen einhalten.
  • In den Küstenbereichen der Buchten von Salo und Romantica, zwischen der Mündung des Wildbaches Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gardaseeinseln sowie am Ende der Landzunge von Sirmione (Punta Grotta), müssen Motorboote einen Abstand von 200m vom Ufer einhalten.
  • Die Höchstgeschwindigkeit für Motorboote am Tag beträgt 20 Knoten und in der Nacht 5 Knoten.
    Beim Ein- und Auslaufen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten.
  • In den abgegrenzten Bereichen, die dem Badebetrieb vorbehalten sind, ist jede Art von Schifffahrt untersagt.
  • Wasserski darf man bei schönem Wetter und ruhigem See nur bis 20 Uhr und mindestens 500m vom Ufer entfernt praktizieren.
  • Der Fährbetrieb darf nicht behindert werden.
  • Zu allen Wasserfahrzeugen muss ein Abstand von 100 Metern eingehalten werden.
  • Fähren, Segelboote, öffentliche Boote aller Art, Berufsfischer und beschädigte Boote haben grundsätzlich Vorfahrt.
  • Ansonsten haben auslaufende Boote stets Vorfahrt.
  • Auf dem Gardasee ist für Motorboote folgende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben:
    * Eine Rettungsweste pro Person
    * Feuerlöscher der Brandklasse ABC
    * Signalpistole
    * Taschenlampe mit Ersatzbatterien
    * Erste Hilfe-Ausrüstung

Tauchen, Windsurfen, Wasserski:

  • Taucher müssen ihre Anwesenheit durch Bojen anzeigen.
  • Wasserskifahren unterliegt einer genauen Regelung (Absprungsbahnen, Ausrüstung der Wasserskizugboote, Erfordernisse des Fachpersonals, usw.).
  • Das Surfbrett darf von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang und nur bei guter Sicht benutzt werden; die Rettungsweste ist Vorschrift.

Jet-Ski:

  • Die Regelung wird von Vorschriften der verschiedenen Gemeinden bestimmt. Es ist deshalb nötig, sich mit den Gemeindepolizeiämtern in Verbindung zu setzen.

Umweltschutz
Lärm:

  • Die Lärmgrenze von 60 Dezibel darf nicht überschritten werden.

Müll:

  • Es ist streng verboten Abfall aller Art und Verbrennungsrückstände von Schmierölen über Bord zu werfen.

Waschen:

  • Der Kiel des Wasserfahrzeugs muss vor der Immersion umweltschonend gewaschen werden.

Die Einhaltung der Vorschriften wird streng überwacht. Bei Nichtbeachtung können nach Schwere des Verstoßes gestaffelte Bußgelder und sogar der Führerscheinentzug verhängt werden.
Weitere Auskünfte erhält man bei den Hafeninspektor- und Gemeindepolizeiämtern oder den Fremdenverkehrsbüros.