Fahren in Italien
Italiener fahren etwas mehr nach Gefühl als nach Regeln, achten eher auf den Verkehrspartner als auf Verkehrszeichen. Dadurch wirkt der italienische Verkehr für ausländische Autofahrer oft chaotisch, ist gewöhnungsbedürftig und erfordert einiges an Umdenken. Wichtig ist, sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen und einfach im Verkehr mitzufließen. Dann kann der italienische Fahrstil mit der Zeit und ein bisschen Übung sogar richtig Spaß machen.
Auch wenn die Verkehrsregeln von den Italienern selbst häufig eher als unverbindliche Empfehlungen betrachtet werden – es gibt sie und man sollte sie kennen und beachten. Die Polizei unternimmt zusehends mehr, um deren Einhaltung durchzusetzen und dann kann es mitunter richtig teuer werden. Vor allem Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit extrem hohen Geldbußen geahndet.
Geschwindigkeitskontrollen
In Italien wie auch in Österreich sind die sogenannten "Tutor" Geschwindigkeitskontrollen immer weiter verbreitet: hier wird das Tempolimit innerhalb von Autobahnabschnitten gemessen und somit eine Durchschnittgeschwindigkeit ermittelt.
Anders als in Deutschland muss in Italien auf jede Geschwindigkeitskontrolle mit einem Schild hingewiesen werden. Nicht jede Radarkontrolle, auf die per Schild hingewiesen wird, ist jedoch zwangsläufig aktiv im Einsatz.
Verkehrsregeln und -bestimmungen
- Es besteht Anschnall- und Sturzhelmpflicht
- Im PKW ist das Mitführen mindestens einer Warnweste nach EN 471 Pflicht, die getragen werden muss, wenn man sich wegen Unfall oder Panne auf der Fahrbahn befindet
- Kinder bis 12 Jahre müssen auf dem Rücksitz befördert werden, außer sie sind durch einen Kindersitz gesichert
- Wenden, Zurücksetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich sowie auf Autobahnauf- und -abfahrten werden mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet
- Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten Parkflächen. Für blau gekennzeichnete Parkplätze ist eine Parkgebühr zu entrichten, bzw. wird ein Anwohnerparkausweis benötigt. Weiß gekennzeichnete Parkplätze sind gebührenfrei.
- Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt
- Außerhalb von Ortschaften muss grundsätzlich mit Abblendlicht gefahren werden. In Orten mit guter Straßenbeleuchtung kann man dafür selbst im Dunkeln mit Standlicht fahren. In Tunnels und Galerien grundsätzlich Abblendlicht einschalten
- Telefonieren während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprechanlage gestattet
- Die in Italien erlaubte Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Führerscheinneulinge und Berufskraftfahrer bei 0,0 pro Mille. Oberhalb einer Promillegrenze von 0,5 ist mit Bußgeldern und Führerscheinentzug von 3 bis 6 Monaten zu rechnen. Oberhalb von einer Promillegrenze von 0,8 kann es neben einem Bußgeld und dem Führerscheinentzug auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten kommen. Ab 1,5 Promille kann das Auto beschlagnahmt werden.
- Am Gardasee besteht auf den meisten Straßen vom 14. Oktober bis 16. April Winterreifenpflicht (bzw. die Pflicht, alternativ Schneeketten mitzuführen). Während der warmen Jahreszeit besteht hingegen einer Art von Sommerreifen-Pflicht. Die Reifen des Fahrzeugs müssen der Höchtsgeschwindigkeit, die in den Fahrzeugpapieren angegeben ist entsprechen. Das bedeutet in der Regel Sommerreifen, bzw. Winterreifen, die ausdrücklich diese Bedingung erfüllen.
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Warntafeln für Transportgut: Wenn das Transportgut in der Länge über das Heck hinausragt oder ein Heckträger verwendet wird, muss eine rot-weiße Warntafel angebracht werden. Zwei Warntafeln sind notwendig, wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, und zwar links und rechts am seitlichen Ende der Ladung. Dies gilt auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern. Die Warntafel sollte aus Metallblech sein, alternativ aus Kunststoff wenn sie typengenehmigt ist. Eine Abmessung von mindestens 50 x 50 cm in rot-weiß schraffiert (fünf rote Streifen) ist Vorgabe.
Im Notfall
- Pannenhilfe: Notrufsäulen stehen in Abständen von 2 km an den Autobahnen. Die Pannenhilfe ist gebührenpflichtig
- Der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobilclubs Soccorso Stradale (ACI) ist in ganz Italien rund um die Uhr telefonisch unter 116 zu erreichen, von ausländischen Mobiltelefonen kostenfrei unter der Nummer 800 116 800
- Polizeinotruf/Unfallrettung ist in ganz Italien rund um die Uhr besetzt und telefonisch unter 112 erreichbar
Die Statistik belegt, dass in Italien deutlich seltener schwere Unfälle passieren als in Deutschland. Blechschäden hingegen kommen recht häufig vor und der Umgang damit ist eher locker. Meist wird sich geeinigt, ohne Polizei und Versicherung einzuschalten. Der Schaden wird bar ersetzt und man spart sich den langatmigen Papierkrieg und die oft rigorose Höherstufung der Versicherung.
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Italien
Innerhalb von Ortschaften: 50 km/h
Außerhalb von Ortschaften: 90 km/h
Schnellstraßen: 110 km/h
Autobahnen: 130 km/h