Winterreifen oder Schneeketten - Regeln für die Anreise nach Italien

Winterreifen oder Schneeketten - Regeln für die Anreise nach Italien


Wer zwischen Herbst und Ostern an den Gardasee fährt, sollte an Winterreifen bzw. Schneeketten denken. Bei schnee- und eisfreien Straßenverhältnissen besteht zwar keine explizite Winterreifenpflicht, allerdings muss mindestens ein Paar Schneeketten an Bord sein, um bei plötzlich eintretenden winterlichen Verhältnissen reagieren zu können. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen oder Schneeketten unterwegs ist muss in beiden Ländern mit empfindlichen Bussgeldern rechn


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Österreich

Auf der Internetseite der österreichischen Bundesregierung heißt es zur Winterausrüstungspflicht wörtlich:

"Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird.

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.
Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt."

Quelle: oesterreich.gv.at


Schweiz

Auch in der Schweiz besteht laut Schweizer Automobilclub TCS zwar keine gesetzliche Winterreifenpflicht. "Der Fahrzeuglenker ist (jedoch) verpflichtet, mit einem betriebssicheren Fahrzeug zu fahren. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, egal ob mit dem Auto, dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen, gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar."
Quelle: tcs.ch


Italien

Auch in Italien gilt keine explizite Winterreifen- sondern eine Winterausrüstungspflicht, die vorsieht, dass PKW vom 15. November bis zum 15. April mit Winterreifen ausgerüstet sind oder Schneeketten mitführen. In Südtirol kann diese Winterausrüstungspflicht auch auf hochgelegenen Bergstraßen auf das ganze Jahr ausgedehnt werden.

Im Falle von Pkws und Lkws bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht wird die Montage von Winterreifen auf allen Rädern des Fahrzeugs empfohlen. Winterreifen sind durch die Aufschrift „M + S“, „M & S“ oder „M - S“ gekennzeichnet.

Quelle: provinz.bz.it


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