Zufahrtsbeschränkung für das Zentrum von Bardolino ab 1. März 2026 wieder aktiv
Bardolino, 01. März 2026 - In vielen italienischen Städten ist es gang und gäbe, den Autoverkehr in den Innenstädten zu begrenzen. In der Regel geschieht dies durch die Einrichtung einer ZTL (Zona a traffico limitato), also einem Bereich, der nur von Autos mit Sondergenehmigung befahren werden darf.
Eine ZTL kann dauerhaft oder auch nur zu bestimmten Zeiten den Zugang für Autos beschränken.
Hotelgäste erhalten Sondergenehmigung
Kontrolliert werden die ZTL über ein System von Videoüberwachung, das die KFZ-Kennzeichen aller einfahrenden Autos kontrolliert, denn für jede ZTL gibt es auch Sondergenehmigungen. Sondergenehmigungen erhalten in der Regel Anwohner, aber auch Gäste von Hotels, die sich in dem ausgewiesenen Altstadtbereich befinden. Wer eine Unterkunft innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich unbedingt vor Befahren der ZTL bei seiner Unterkunft erkundigen, ob er diese befahren darf. In der Regel haben touristische Unterkünfte die Möglichkeit, ihren Gästen einen kostenfreien Zugang zu ermöglichen.
NEU für Bardolino: Die Beantragung/ Verwaltung von ZTL-Berechtigungen erfolgt über das Online-Portal der Gemeinde (auch für Verlängerungen, Änderungen und Verzicht) und nicht mehr vor Ort bei der Polizia Locale. Auch die Registrierung von Kennzeichen erfolgt über das Portal.
Nach erfolgter Genehmigung wird die Freigabe elektronisch mitgeteilt; die Autorisierung ist laut Comune selbst auszudrucken und sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.
Wer die ZTL ohne Sondergenehmigung befährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Da die Bußgelder, anders als ein Strafzettel an der Windschutzscheibe, nicht sofort zugestellt werden, werden sich viele Urlauber des Regelverstoßes nicht gleich bewusst. Auf diese Weise ist es vorgekommen, dass sich auch mehrere Bußgelder innerhalb eines Urlaubs summiert haben. Die ZTL sind absolut ernst zu nehmen.
Bußgeldbescheide können bis 1 Jahr später noch in Deutschland ankommen
Grundsätzlich werden Bußgeldbescheide auch nach Deutschland geschickt und dort eingetrieben. Oft kommt der Bescheid erst Monate nach dem Urlaub. Rein rechtlich kann der Bescheid auch deutlich später eintreffen.
ZTL am Beispiel von Bardolino
Am Gardasee gibt es eine solche ZTL z. B. in Bardolino. Sie ist im Jahr 2026 bereits vom 1. März bis 2. November aktiv und gilt für alle Fahrzeuge mit Nummernschild, also einschließlich Motorrädern und Mopeds. Die Uhrzeiten, in denen die ZTL aktiv ist, können variieren. Die Regelung basiert auf der Ordinanza n. 39 vom 24.02.2026.
In Bardolino gelten 2026 die folgenden Zufahrten und Zeiten:
- Borgo Cavour, Zufahrt via Toscanini, Zufahrt Piazza „A. Moro“ (an der Kreuzung mit Via Colombo): von 19 bis 6 Uhr an Werktagen und von 12 bis 6 Uhr an Feiertagen.
- Lungolago Cipriani (an der Kreuzung mit Via Mirabello): von 12 bis 6 Uhr an allen Tagen.
- Lungolago Preite: von 21 bis 6 Uhr an allen Tagen.
- Via D. Alighieri: von 12 bis 15 Uhr sowie von 18 bis 6 Uhr an Werktagen und von 12 bis 6 Uhr an Feiertagen.
NEU in der Ordinanza 2026 hervorgehoben: Der Zugang zur ZTL ist für Elektrofahrzeuge grundsätzlich erlaubt, sofern das Kennzeichen vorab im ZTL-Portal registriert wurde.
Darüber hinaus gilt laut Ordinanza ab dem 1. März 2026 auf mehreren, in der Verordnung ausdrücklich genannten Parkflächen in Bardolino wieder eine kostenpflichtige Parkregelung als ‚sosta a pagamento h24‘ (24 Stunden täglich, an allen Wochentagen) – mit saisonal/periodisch unterschiedlichen Tarifen laut Parkautomaten.