Zufahrtsbeschränkung für das Zentrum von Bardolino ab 1. April wieder aktiv
Bardolino, 26. März 2025 - In vielen italienischen Städten ist es gang und gäbe, den Autoverkehr in den Innenstädten zu begrenzen. In der Regel geschieht dies durch die Einrichtung einer ZTL (Zona a traffico limitato), also einem Bereich, der nur von Autos mit Sondergenehmigung befahren werden darf.
Eine ZTL kann dauerhaft oder auch nur zu bestimmten Zeiten den Zugang für Autos beschränken.
Hotelgäste erhalten Sondergenehmigung
Kontrolliert werden die ZTL über ein System von Videoüberwachung, das die KFZ-Kennzeichen aller einfahrender Autos kontrolliert, denn für jede ZTL gibt es auch Sondergenehmigungen. Sondergenehmigungen erhalten in der Regel Anwohner, aber auch Gäste von Hotels, die sich in dem ausgewiesenen Altstadtbereich befinden. Wer eine Unterkunft innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich unbedingt vor Befahren der ZTL bei seiner Unterkunft erkundigen, ob er diese befahren darf. In der Regel haben touristische Unterkünfte die Möglichkeit, ihren Gästen einen kostenfreien Zugang zu ermöglichen.
Wer die ZTL ohne Sondergenehmigung befährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Da die Bußgelder, anders als ein Strafzettel an der Windschutzscheibe, nicht sofort zugestellt werden, werden sich viele Urlauber des Regelverstoßes nicht gleich bewusst. Auf diese Weise ist es vorgekommen, dass sich auch mehrere Bußgelder innerhalb eines Urlaubs summiert haben. Die ZTL sind absolut Ernstzunehmen. Ein kleiner Lichtblick: Das mehrfache Einfahren innerhalb desselben Tages kann erst seit kurzem nicht mehr mehrfach bestraft werden. Für jeden Tag kann also maximal 1 Strafe erlassen werden.
Bußgeldbescheide können bis 1 Jahr später noch in Deutschland ankommen
Grundsätzlich werden alle Bußgeldbescheide auch nach Deutschland geschickt und dort auch eingetrieben. Oft kommt der Bescheid erst 4 Monate nach dem Urlaub. Rein rechtlich kann der Bescheid auch bis zu einem Jahr nach dem Urlaub eintreffen.
ZTL am Beispiel von Bardolino
Am Gardasee gibt es eine solche ZTL z.B. in Bardolino. Sie ist nur im Zeitraum vom 1. April bis 2. November aktiv und gilt für alle Fahrzeuge mit Nummernschild, also einschließlich Motorrädern und Mopeds. Die Uhrzeiten, in denen die ZTL aktiv sind können variieren.
In Bardolino gelten die folgenden Zufahrten und Zeiten:
Borgo Cavour, Zufahrt via Toscanini, Zufahrt piazza „A. Moro“ (an der Kreuzung mit via Colombo): von 18 bis 6 Uhr an Werktagen und von 12 bis 6 Uhr an Feiertagen.
Lungolago Cipriani (an der Kreuzung mit via Mirabello): von 12 bis 6 Uhr an allen Tagen.
Lungolago Preite: von 21 bis 6 Uhr an allen Tagen.
Via D. Alighieri: von 12 bis 15 Uhr sowie von 18 bis 6 Uhr an Werktagen und von 12 bis 6 Uhr an Feiertagen.
Darüber hinaus wird daran erinnert, dass seit dem 15. März die Parkplätze wieder kostenpflichtig sind.