Coronavirus in Italien

Coronavirus in Italien


AKTUELL GIBT ES KEINE WEITEREN EINSCHRÄNKUNGEN MEHR FÜR DEN URLAUB IN ITALIEN

Siehe auch: www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee


Newsticker

+++ Update, 01.10.2022 - 9:43 +++

Seit dem 1. Oktober 2022 entfällt die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maskenpflicht besteht ab sofort in ganz Italien nur noch in medizinischen Einrichtungen.

+++ Update, 15.06.2022 - 9:43 +++

Italien hat die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum 30. September verlängert. Ab dem morgigen 16. Juni 2022 entfällt hingegen die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Konzerten.

+++ Update, 13.06.2022 - 11:15 +++

Wie der italienischen Presse zu entnehmen ist, wird eine Verlängerung der Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln über den 15. Juni hinaus immer wahrscheinlicher. Eine Ausnahme könnte lediglich der Flugverkehr sein.

+++ Update, 01.06.2022 - 15:00 +++

Bei der Einreise nach Italien ist es seit heute nicht mehr notwendig, eine Corona-Impfung, -Genesung oder einen negativen Test nachzuweisen.

+++ Update, 25.05.2022 - 9:55 +++

Das Bundesgesundheitsministerium kündigt an, ab dem 1. Juni 2022 die 3G-Regel für die Einreise nach Deutschland auszusetzen.
 

+++ Update, 29.04.2022 - 10:20 +++

Ab dem 1. Mai 2022 wird in Italien die Green Pass-Pflicht in allen öffentlichen Einrichtungen aufgehoben.
Benötigt wird der Green Pass (3G) allerdings noch für die Einreise ins Land. Bei der Einreise entfällt hingegen die Pflicht, sich über das Portal dPLF anzumelden.

Auch die Maskenpficht wird ab dem 1. Mai weitgehend aufgehoben.
Bis zu 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nur noch in:
- Kino
- Theater
- Krankenhaus
- Schulen

sowie in den öffentlichen Transportmitteln
- Flugzeug
- Bus
- Zug
- Schiff / Fähre

Nicht jedoch in Seilbahn, Taxi und auch nicht in privaten PKW mit Personen aus verschiedenen Haushalten!

+++ Update, 20.04.2022 - 10:24 +++

Mit dem Ende des Monats April laufen in Italien die Regeln zu Green Pass und Maskenpflicht aus. Nach derzeitigem Stand könnte laut der italienischen Zeitung Il Sole 24 Ore ab dem 1. Mai weiterhin eine Maskenpflicht im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr bestehen bleiben, sowie in Kinos, Theatern und Diskotheken. In Restaurants und Cafès wird wahrscheinlich das Prinzip der Freiwilligkeit herrschen. Eine endgültige Entscheidung, welche Regeln ab dem 1. Mai gelten werden, wird erst in den kommenden Tagen getroffen.

+++ Update, 07.04.2022 - 15:05 +++

Auf den Fähren der Navigarda gilt seit 1. April keine Green-Pass-Pflicht  mehr (FFP2-Maskenpflicht weiter bis 30. April 2022) Hinweis des Fährbetreibers

+++ Update, 28.03.2022 - 9:25 +++

Vor Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am 1. April hat die italienische Regierung noch kleinere Änderungen an einigen Punkten unternommen. Hier die Änderungen, die nach aktuellem Stand ab 1. April 2022 in Kraft treten:
- In der Außengastronomie entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- In der Innengastronomie gilt für alle 3G statt bisher 2G.
- In Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- Für Sport im Freien entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- Für Sport in Innenräumen gilt noch bis Ende April 2G.
- In Museen entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- In Kino, Theater und Disco in Innenräumen gilt bis Ende April 2G und FFP2-Maskenpflicht. Im Freien 3G und FFP2-Maskenpflicht.
- In der Disco wieder 100% Auslastung, 2G und Pflicht eine medizinische Maske zu tragen, die auf der Tanzfläche abgesetzt werden kann.
- Im öffentlichen Nahverkehr (Bus, Tram) entfällt die Green Pass-Pflicht ganz. FFP2-Maskenpflicht entfällt ab 1.Mai.
- Im Fernverkehr (Bahn, Bus oder Fähre) bleibt bis Ende April 3G und FFP2-Maskenpflicht gültig.
- Stadien und Konzerte können wieder 100% der Zuschauerkapazität nutzen. (3G im Freien, 2G in Innenräumen + FFP2)
- FFP2-Maskenpflicht in Seilbahnen.

+++ Update, 23.03.2022 - 11:34 +++

Zum aktuellen Stand der Corona-Regeln ab dem 1. Aprl:

Ab dem 1. April gelten in Italien gelockerte Corona-Regeln.
- In der Innengastronomie gilt dann für ausländische Urlauber 3G statt bisher 2G
- In der Außengastronomie entfällt die Green Pass-Pflicht ganz
- In Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben entfällt die Green Pass-Pflicht ganz
- Für Sport im Freien entfällt die Green Pass-Pflicht ganz
- In Museen entfällt die Green Pass-Pflicht ganz
- Im öffentlichen Nahverkehr (Bus, Tram) entfällt die Green Pass-Pflicht ganz, Nicht jedoch im Fernverkehr.
- Stadien und Konzerte können wieder 100% der Zuschauerkapazität nutzen

und ab 1. Mai 2022:

- Ab 1. Mai entfällt nach derzeitigem Stand auch die Green Pass Pflicht in Innenräumen.
- Die Maskenpflicht gilt ab 1.Mai nur noch im ÖPNV, Kino, Theater und Stadien.

+++ Update, 09.03.2022 - 17:07 +++

Wie der italienischen Presse zu entnehmen ist, soll in den kommenden Tagen eine sogenannte "Road Map", also ein "Fahrplan" in Richtung Normalität den Weg in den Sommer weisen.
So soll z.B. ab dem 1. April eine Lockerung der aktuellen Green Pass Pflicht in der Gastronomie kommen. Während in der Innengastronomie eventuell noch 3G gelten wird, soll in der Außengastronomie der Nachweis entfallen. Ähnlich könnte die Regelung für Sport, Messen, Feiern und Kultur aussehen.

+++ Update, 25.02.2022 - 15:25 +++

Eine gute Nachricht vor allem für Familien. Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 nimmt das Robert Koch Institut Italien von der Liste der Hochrisikogebiete. Damit ist bei Rückkehr aus Italien nach Deutschland ab Sonntag keine Einreiseerklärung mehr auszufüllen und auch für Ungeimpfte fällt in Deutschland keine Quarantäne mehr an.

+++ Update, 23.02.2022 - 17:09 +++

In Italien läuft der Notstand "Stato di emergenza" am 31. März 2022 offiziell aus und soll nach derzeitigem Stand auch nicht verlängert werden. Viele Corona-Regeln werden mit der Beendigung entfallen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Green Pass z.B. in der Außengastronomie von Restaurants und Hotels nicht mehr benötigt wird, in der Innengastronomie evtl. noch 3G. In den kommenden Tagen will die Regierung einen genauen Öffnungsplan erstellen.

+++ Update, 11.02.2022 - 10:16 +++

Ab heute ist in ganz Italien die Maskenpflicht im Freien aufgehoben worden. Eine Maske muss allerdings weiterhin mitgeführt und im Fall von Menschenansammlungen getragen werden. Desweiteren dürfen ab heute in Italien auch wieder Diskotheken öffnen.

+++ Update, 07.02.2022 - 12:48 +++

Italien kündigt an, die Maskenpflicht im Freien ab Mitte Februar abzuschaffen.

Neues zum "Green Pass" - so schreibt das Auswärtige Amt:

"Seit dem 1. Februar 2022 ist die Gültigkeit des Digitalen COVID-Zertifikats der EU innerhalb Italiens von neun auf sechs Monate reduziert. Diese Regelung gilt auch für Touristen. Der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis, s.o.), der für den Zugang zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen (Anm. d.R. z.B. Hotels, Restaurants etc.) in Italien für Personen ab 12 Jahre vorgeschrieben ist, darf nicht älter als sechs Monate sein.

Ist der sog. „Super Green Pass (2G-Nachweis, s.o.) älter als 6 Monate, ist mit Wirkung ab dem 5. Februar 2022 der Zugang zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen in Italien möglich, wenn zusätzlich zur Bescheinigung, aus der die Impfung oder Genesung hervorgeht (Digitales COVID-Zertifikat der EU oder andere Bescheinigung) ein Nachweis über einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorgelegt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden (Antigen-Test) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein und muss ggf. regelmäßig erneuert werden muss."

Der Booster bleibt weiterhin zeitlich unbefristet gültig! Dem Booster gleichgestellt ist eine Genesung nach zweimaliger Impfung.

+++ Update, 31.01.2022 - 17:38 +++

Wichtige Änderung der Einreiseregeln ab 1. Februar 2022

Ab dem 1. Februar 2022 ist die Einreise aus Ländern der Liste C (zu der auch Deutschland gehört) ohne eine 5-tägige Quarantäne möglich, wenn eine der grünen Bescheinigungen (Impfbescheinigung, Genesungsbescheinigung oder negatives Ergebnis eines Tests - PCR oder Antigen) vorgelegt wird. Ab demselben Datum müssen geimpfte oder genesene Personen bei der Einreise nach Italien keinen Test mehr vorlegen.

Verpflichtend für die Einreise aus der EU nach Italien sind ab 1. Februar 2022:

1. Anmeldung im Portal European Passenger Locator Form

Wenn die Anmeldung über das Portal nicht möglich war, kann alternativ ein Selbsterklärungsformular ausgefüllt werden (dieses muss ausgedruckt und während der Reise ausgefüllt mitgeführt werden).

2. Dem für die Kontrolle zuständigen Personal muss auf Anfrage das der europäischen Regelung entsprechende digitale Covid-Zertifikat der EU vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person entweder:

  • seit mindestens vierzehn (14) Tagen vollständig geimpft ist (A.d.Red. maximal seit 9 Monaten)
  • genesen ist (innerhalb der letzten sechs Monate);
  • genesen ist und die für eine vollständige Impfung erforderliche Einzeldosis des Impfstoffs erhalten hat
  • oder im Besitz eines negativen Ergebnisses eines Schnelltests (PCR oder Antigen) ist.

Kinder unter sechs (6) Jahren sind von der Testpflicht (Antigen- oder PCR-Test) ausgenommen.
Quelle: Italienische Botschaft in Berlin

Neu zum Green Pass ab 1. Februar: innerhalb Italiens gilt das Covid Zertifikat (impfnachweis) z.B. für den Besuch in Restaurants nur noch maximal 6 Monate. Dies gilt auch für Ausländer. Für die Einreise ist das Impfzertifikat weiterhin 9 Monate lang gültig.
Quelle: App "Sicher Reisen", Auswärtiges Amt

+++ Update, 28.01.2022 - 12:31 +++

Änderung der Einreiseregeln ab dem 1. Februar 2022. Für Geimpfte und Genesene (2G) entfällt der bis dato geforderete zusätzliche Testnachweis. Wer nicht über einen aktuell gültigen Geimpften- oder Genesenenstatus verfügt, muss obligatorisch für 5 Tage in Quarantäne. Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren, die mit einem Elternteil reisen, der aufgrund einer Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung von der Quarantäne befreit ist, sind ebenfalls von der Quarantäne befreit.

+++ Update, 19.01.2022 - 14:10 +++

Ab morgen 20.01.2022 wird für Besuche beim Friseur oder im Nagelstudio in Italien ein Green Pass (3G) benötigt. Das war bisher nicht der Fall. Vom 1. Februar 2022 an erstreckt sich die Green Pass Pflicht auch auf den gesamten Shopping-Bereich, die Post und Bankfilialen. Ausgenommen sind lediglich als essentiell befundene Geschäfte, wie Lebensmittelläden, Apotheken etc.

+++ Update, 11.01.2022 - 10:00 +++

In Italien ist ab sofort der sogenannte Super Green Pass (2G) fast flächendeckend obligatorisch.
Zusätzlich zu bereits bestehenden Bereichen gilt er nun auch:
- im öffentlichen Personenverkehr
- in Hotels und anderen Unterkünften
- in Thermalbädern
- in der Außengastronomie
- auf Messen
- in Skiliftanlagen

+++ Update, 30.12.2021 - 15:41 +++

Italien gilt ab 1. Januar 2022 als Hochrisikogebiet. Hiermit wird für Reisende, die von Italien nach Deutschland zurückkehren ab diesem Datum wieder die elektronische Einreiseanmeldung obligatorisch.

In Italien wird ab dem 10. Januar 2022 der sogenannte Super Green Pass (2G) fast flächendeckend obligatorisch.
Zusätzlich zu bereits bestehenden Bereichen gilt er dann auch:
- im öffentlichen Personenverkehr
- in Hotels und anderen Unterkünften
- in Thermalbädern
- in der Außengastronomie
- auf Messen
- in Skiliftanlagen

Hingegen entfällt die Quarantäne für Geimpfte (unter 4 Monate seit Impftermin) und für Geboosterte, die in direktem Kontakt mit positiv getesteten Personen waren.

+++ Update, 23.12.2021 - 16:38 +++

Am heutigen Donnerstag hat die Italienische Regierung einige Verschärfungen der Coronabestimmungen verabschiedet.
- Bis zum 31. Januar 2022: Verbot öffentlicher Veranstaltungen, die Menschenansammlungen bewirken können.
- In Bars und Lokalen in denen Feste veranstaltet werden gilt 2G+ oder in Alternative die 3. Booster-Impfung.
- In Theatern, Kinos, Sportevents und im öffentlichen Personenverkehr muss eine FFP2-Maske getragen werden.
- Die Maskenpflicht im Freien kehrt zurück, landesweit.
- Ab dem 1. Februar 2022 verkürzt sich außerdem die Gültigkeit des Green Pass von derzeit 9 auf dann 6 Monate, ab der letzten Impfung.

+++ Update, 20.12.2021 - 14:03 +++

Auch wenn die Einreisebestimmungen nach Österreich und in die Schweiz verschärft wurden, hat dies keinen Einfluss auf den Transitverkehr nach Italien. Für die einfache Durchreise bedarf es keiner Einreiseerklärung oder eines Covid-Negativ-Nachweises.

+++ Update, 16.12.2021 - 10:00 +++

Zur Einreise von Minderjährigen schreibt die Italienische Botschaft in Berlin:

Kinder unter sechs Jahren sind bei der Einreise nach Italien von PCR- oder Antigenests befreit.
Minderjährige (bis 18 Jahre), die in Begleitung eines Elternteils reisen, der von der Isolierung befreit ist (weil er ein Impfzertifikat oder ein Genesungsattest vorweisen kann), sind ebenfalls von der Isolierung befreit (aber wenn sie zwischen 6 und 17 Jahre alt sind, müssen sie einen Nachweis vorlegen, dass sie den für die Einreise nach Italien erforderlichen Test gemacht haben und dieser negativ war).
Quelle: Italienische Botschaft Berlin

+++ Update, 15.12.2021 - 10:44 +++

Testpflicht ab 16. Dezember für die Einreise wieder eingeführt! Gesundheitsminister Roberto Speranza hat gestern überraschend eine neue Verordnung unterzeichnet, die für alle Einreisenden aus EU-Ländern zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Test vorschriebt.

Nicht geimpfte Personen werden zusätzlich zum negativen Test für fünf Tage unter Quarantäne gestellt. Die bereits bestehenden Maßnahmen für Einreisende aus nichteuropäischen Ländern wurden ebenfalls ausgeweitet.

Die Verordnung ist vom 16. Dezember bis zum 31. Januar gültig.
Quelle: Italienische Botschaft Berlin

+++ Update, 06.12.2021 - 11:39 +++

Ab dem heutigen 6. Dezember tritt in Italien ein neuer "Super Green Pass" in Kraft, der dem 2G-Nachweis in Deutschland entspricht, und vorerst bis zum 15. Januar den Green Pass (3G) ergänzen wird.

Hier gilt ab sofort am Gardasee der Super Green Pass (2G):
- Kino, Theater, Feierlichkeiten, Diskotheken, Stadien und Innengastronomie

Der einfache "Green Pass" (3G) gilt weiterhin für:
- Hotels
- den öffentlichen Personenverkehr
- Fitnesscenter,Thermalbäder und Schwimmbäder sowie Skilifte
- Museen, Themenparks und Spielsalons.
- Messen und Kongresse
- Hochzeiten und Zeremonien

Komplett ohne Civid-Nachweis bleiben frei zugänglich:
- Außengastronomie sowie am Tresen
- Sport im Freien
- Einkauf und Shopping
- Gemeindebüros und öffentliche Ämter, Post, Bank und heilige Messen (und äquivalente religiöse Veranstaltungen)

Sollte sich die Inzidenzlage verschlechtern (für Gelbe oder Orange Zone), kommt der Super Green Pass auch an folgenden Orten zum Einsatz:
- Skilift, Messen, Kongresse, Thermalbäder, Themenparks und Spielsalons.
- Außerdem wird es Personen ohne Super Green Pass nicht mehr erlaubt sein, sich außerhalb der eigenen Meldegemeinde zu bewegen.

Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von 400 bis 1.000 Euro, bei Dokumentenfälschung drohen Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr.

+++ Update, 25.11.2021 - 17:33 +++

Die Italienische Regierung verschärft die Coronaregeln.

Ab dem 6. Dezember 2021 wird ein sogenannter "Super Green Pass" (2G) für alle Kultur- und Sportevents benötigt, ebenso für die Innengastronomie, Diskotheken und öffentliche Feiern. Der einfache Green Pass (3G) ist auch weitehin für Fitenssstudios, Schwimmbäder und andere aktive Sportbetriebe ausreichend. Für die Außengastronomie, wie auch für den Kaffee an der Bar wird kein Green Pass benötigt.

Ab dem 6. Dezember wird der einfache Green Pass (3G) für den Hotelbesuch verpflichtend. Außerdem für den gesamten öffentlichen Personenverkehr. Bisher galt die Green Pass Pflicht nur für den Fernverkehr (EC, ICE, Hochgeschwindigkeitszüge und den Fernbus).

Der Green Pass ist ab der Vollständigen Impfung für 9 Monate gültig. Mit Verabreichung einer Booster-Impfung erneuert sich der Zeitraum wiederum auf 9 Monate.
Die aktualisierten Regeln finden Sie wie immer hier: www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee

+++ Update, 22.11.2021 - 13:50 +++

Die für den Reiseverkehr an den Gardasee entscheidenden Regeln haben sich in den letzten Wochen nicht entscheidend geändert. Mit Green Pass (3G) ist ein Urlaub in Italien weiterhin weitgehend ungehindert möglich. Auch die Durchreise durch die Schweiz und Österreich, sowie die Rückkehr aus Italien bleiben unverändert möglich. Die wichtigsten Regeln finden Sie wie immer hier: www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee

+++ Update, 11.10.2021 - 15:45 +++

Seit heute sind in Italien neue Richtlinien zum Green Pass in Kraft getreten. Die meisten Regeln betreffen die Green Pass-Pflicht auf der Arbeit. Urlaubsrelevant ist, dass in Museen, Theatern und Sporteinrichtungen jetzt wieder erhöhte Zuschauerkapazitäten zugelassen sind. Außerdem öffnen nach 20 Monaten Pause auch wieder die Diskotheken.

+++ Update, 16.09.2021 - 15:00 +++

Für die Benutzung der Gardaseefähren wird seit gestern, 15. September 2021 KEIN Negativ-Nachweis (Green Pass) mehr benötigt.

+++ Update, 31.08.2021 - 11:26 +++

Ab dem morgigen 1. September wird außer für Flüge auch im italienischen öffentlichen Fernverkehr (EC, IC, Hochgeschwindigkeitszug) sowie auf den Gardaseefähren ein Negativnachweis verlangt (Green Pass). In Italien bedeutet dies, einen Genesungsnachweis, eine erste Impfdosis, oder einen Schnelltest aus den letzten 48h vorweisen zu können. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Negativnachweis erbringen.

+++ Update, 10.08.2021 - 12:54 +++

In Italien wurde eine landesweite Obergrenze für den Preis eines Schnelltests in Apotheken eingeführt. Maximal dürfen von Urlaubern mit Wohnsitz im Ausland 22 Euro verlangt werden. Ärzte und Gesundheitsämter unterliegen nicht dieser Preisobergrenze. Für Personen mit 1.Wohnsitz in Italien gelten abweichende Tarife.

+++ Update, 6.08.2021 - 8:32 +++

Ab heute gilt der sog. Green Pass in Italien, also der Nachweis eines negativen Testergebnisses, einer Impfung (in Italien reicht eine einmalige Impfung) oder einer Genesung. Das hat bspw. Auswirkungen auf die Innengastronomie, denn nur mit dem Green Pass hat man dort Zugang. Wichtig: als Hotelgast darf man OHNE Green Pass das Hotelrestaurant oder die Bar besuchen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier  
https://www.gardasee.de/faq-coronavirus

+++ Update, 4.08.2021 - 17:42 +++

So schnell kann es manchmal gehen: Der Service eines kostenlosen Tests für Urlauber wird weder in Malcesine noch in Bussolengo weiter angeboten!
Um eine Verwirrung zu verhindern, haben wir die Meldung von gestern gelöscht.

+++ Update, 30.07.2021 - 15:56 +++
Jetzt ist es offiziell: ab Sonntag ( 1. August) müssen alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Das gilt für die Einreise per Flugzeug, mit dem Auto oder mit der Bahn. Der negative Test muss, im Falle einer Kontrolle, vorgezeigt werden können. Der Testnachweis muss sich auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Es empfiehlt sich also, den Test noch am Urlaubsort zu machen.
https://www.gardasee.de/apotheken/corona-schnelltest

+++ Update, 30.07.2021 - 9:12 +++

Ab dem 1. August soll es eine Testpflicht für alle Einreisenden nach Deutschland geben.
Details will die Bundesregierung heute bekannt geben.
Wahrscheinlich müssen dann alle Einreisenden in Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen. Ausnahmen gelten nur für Geimpfte und Genesene.
Am Gardasee können die Urlauber in vielen Apotheken und Testzentren sehr schnell einen Test machen.
https://www.gardasee.de/apotheken/corona-schnelltest

+++ Update, 23.07.2021 - 11:42 +++

Der Greenpass, also der Negativnachweis für Covid19, wird bisher vor allem für die Einreise nach Italien benötigt.
www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee

Hinzu kommen ab dem 6. August für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr weitere Bereiche:

Die wichtigste Änderung ist, dass ab dem 6. August der Greenpass für den Zugang zur Innengastronomie verlangt wird. Für die Außengastronomie gilt die Nachweispflicht nicht!

Außerdem wird der Greenpass für den Zugang zu Freizeitparks, Museen, Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen, für Thermalbäder, Wellnesscenter, Theater und Kinos benötigt. Für Hallenbäder ebenfalls, nicht jedoch für Freibäder.

WICHTIG zu wissen ist allerdings, dass in Italien bereits 1 einzige Impfdosis ausreicht, um den Zugang zu erhalten.  Alternativ zum Impfnachweis werden der Genesungsnachweis oder ein Negativtest, nicht älter als 48 Std. verlangt.

Diskotheken werden in Italien auch weiterhin geschlossen bleiben.

+++ Update, 22.07.2021 - 17:55 +++

Nach italienischen Zeitungsberichten plant die italienische Regierung, dass ab dem 5. August der "grüne Pass" obligatorisch für den Zugang zu Opern Air Veranstaltungen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Messen, Kongressen, Theatern und Kinos benötigt wird. Dasselbe soll auch für die Innengastronomie gelten, nicht für die Außengastronomie. Allerdings soll eine einzige Impfdosis bereits für den Zugang ausreichend sein. Alternativ ist ein Negativtest innerhalb der letzten 48 Stunden erforderlich oder ein Nachweis der Genesung von COVID innerhalb der letzten sechs Monate. Die neuen Verordnungen sollen morgen verabschiedet werden.

+++ Update, 02.07.2021 - 13:53 +++

Die Italienische Botschaft in Berlin hat uns soeben informiert, dass für Urlauber der Liste C (EU-Staaten wir Deutschland und Österreich sowie die Schweiz), eine Anmeldung beim Gesundheitsamt der Urlaubsregion ab sofort nicht mehr nötig ist! Notwendig für die Einreise nach Italien sind weiterhin ein Negativnachweis (Geimpft, genesen oder getestet) sowie das Einreiseforumlar EUPLF (siehe oben).

+++ Update, 28.06.2021 - 10:21 +++
Ab heute wird die Maskenpflicht im Freien in Italien aufgehoben. (Einzige Ausnahme das süditalienische Kampanien, sowie Nuoro auf Sardinien). In Innenräumen, wie Bars, Restaurants und Museen besteht die Maskenfplicht weiter. Auch in Situationen mit besonderen Menschenansammlungen kann das Tragen einer Maske weiterhin verlangt werden.

+++ Update, 22.06.2021 - 14:28 +++
Wie die italienische Botschaft in Berlin verkündet, genügen für die Einreise nach Italien ab sofort auch eine vollständige Impfung oder der Genesenenstatus. https://www.gardasee.de/faq-coronavirus

+++ Update, 22.06.2021 - 09:20 +++
Ab Montag dem 28. Juni fällt in ganz Italien die Maskenpflicht im Freien. Ganz Italien wird zur "weißen" Region, was dem niedrigsten Risikofaktor entspricht. www.gardasee.de/faq-coronavirus

+++ Update, 14.06.2021 - 10:05 +++
Ab heute gelten alle 3 Gardaseeregionen als "weiße Regionen", was dem niedrigsten Risikofaktor entspricht.

Damit gelten aktuell am Gardasee folgende für den Urlaub relevanten Regeln:

  • Es gilt keine nächtliche Ausgangssperre mehr.
  • Restaurants und Bars dürfen im Außen-, wie auch im Innenbereich öffnen.
  • Museen, Theater, Kinos und Veranstaltungen im Freien sind mit begrenzter Besucherzahl zugänglich.
  • Neben Individualsportarten sind auch Kontaktsportarten wieder erlaubt.
  • Sportpaläste dürfen generell wieder bis zu 500 Zuschauer und Stadien bis zu 1.000 Besucher empfangen, sofern dies nicht 25% der Auslastung übersteigt.
  • Freibäder und Strandbäder sind wieder geöffnet.
  • Seilbahnen sind wieder geöffnet.
  • Alle Geschäfte sind wieder geöffnet, auch am Wochenende.
  • Fitnesszentren und Sporthallen sind wieder geöffnet.
  • Die Themen- und Vergnügungsparks rund um Gardaland wieder geöffnet.
  • Hochzeitsfeiern und Familienfeste sind mit Test und Covid-Manager unter Einhaltung spezieller Hygieneregeln wieder erlaubt.
  • Kongresse finden wieder statt.
  • Hallenbäder und Thermalbäder dürfen wieder öffnen.

www.gardasee.de/faq-coronavirus

+++ Update, 07.06.2021 - 09:00 +++
Ab heute gilt die Region Veneto (Gardasee-Ostufer) als "weiße Region". Die nächtliche Ausgangssperre ist hier komplett aufgehoben, während sie im Trentino und in der Lombardei von 0 bis 5 Uhr gilt und erst am 14. Juni aufgehoben wird. Vergnügungsparks, wie Gardaland, öffnen ab heute. Im Veneto gibt es ab heute keine Begrenzung der Personenzahl für die Außengastronomie, in der Innengastronomie dürfen maximal 6 Personen am selben Tisch sitzen, wenn sie nicht aus demselben Haushalt stammen. Messen und Konferenzen dürfen wieder stattfinden. Ebenso Hochzeitsfeiern. Für Details siehe FAQ-Coronavirus

+++ Update, 04.06.2021 - 15.55 +++
Ab kommendem Sonntag, 6. Juni, gilt  Italien nicht mehr als Risikogebiet.
Wer auf dem Landweg nach Deutschland kommt, muss künftig keinerlei Einreisebeschränkungen wegen Corona mehr beachten. Nur Flugpassagiere müssen noch einen negativen Test vorweisen.

+++ Update, 31.05.2021 - 11.55 +++

Ab morgen 1. Juni öffnet in ganz Italien wieder die Innengastronomie. Die nächtliche Ausgangssperre verbleibt noch für eine weitere Woche auf 23 Uhr.

+++ Update, 18.05.2021 - 11.17 +++

Die Italienische Regierung hat am gestrigen Montag einige neue Öffnungsschritte für die kommenden Tage und Wochen verabschiedet.
- Die nächtliche Ausgangssperre ist mit sofortiger Wirkung von 22 auf 23 Uhr verschoben worden. Ab dem 7. Juni wird die Ausgangssperre um eine Stunde weiter auf 24 Uhr verschoben und endet vollständig am 21. Juni.

- Restaurants und Bars dürfen ab dem 1. Juni auch abends wieder im Innenbereich öffnen. Bisher war eine Schließzeit von 18 Uhr vorgesehen. Stattdessen darf jetzt bis zur nächtlichen Ausgangssperre durchgehend bewirtet werden. Die maximale Zahl der Gäste an einem Tisch beträgt 4 Personen, sofern sie nicht zu einem gemeinsamen Haushalt gehören.

- Auch Einkaufszentren dürfen ab dem 22. Mai wieder an Wochenenden öffnen. Damit haben wieder alle Geschäfte zu den normalen Betriebszeiten geöffnet.

- Seilbahnen dürfen ab dem 22. Mai öffnen

- Die Öffnung von Fitnesszentren und Sporthallen wurde vom 1. Juni auf den 24 Mai vorverlegt.

- Hochzeitsfeiern und Familienfeste sind mit Green Pass und Covid-Manager unter Einhaltung spezieller Hygieneregeln ab dem 15. Juni wieder erlaubt.

- Während Freibäder bereits geöffnet haben, dürfen Hallenbäder und Thermalbäder wie bereits angekündigt ab dem 1. Juli wieder öffnen.

- Themen- und Vergnügungsparks dürfen nach dem neuen Dekret statt am 1. Juli bereits am 15. Juni wieder öffnen.

Die Region Veneto wird ab dem 7. Juni als "weiße Region" eingestuft, was zusätzlichen Lockerungen mit sich bringen wird.

Die Details finden Sie hier: www.gardasee.de/faq-coronavirus

+++ Update, 17.05.2021 - 10.47 +++

Seit dem 16. Mai erlaubt Italien Urlaubern aus der EU, Israel und Großbritannien wieder die Einreise nach Italien.
Verpflichtend für die Anreise sind die Anmeldung und ein Negativtest, vorerst auch für Genesene und Geimpfte. Kinder unter 2 Jahren unterliegen keiner Testpflicht.
www.gardasee.de/faq-coronavirus

+++ Update, 14.05.2021 - 14.14 +++

Ab morgen öffnen in Italien wieder Freibäder und Strandbäder.
www.gardasee.de/badestraende

www.gardasee.de/hotels-direkt-am-wasser

+++ Update, 12.05.2021 - 14.16 +++

Die Deutsche Bundesregierung hat eine neue Einreiseverordnung verabschiedet. Hiermit wird die Einreise und Rückreise aus dem Urlaub in Italien erheblich vereinfacht. Ab dem 13. Mai gilt für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.
Quelle: bundesregierung.de

+++ Update, 12.05.2021 - 11:26 +++

Die Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus dem Urlaub in Italien wird grundsätzlich von den einzelnen Bundesländern geregelt. In NRW ist z.B. ein Negativtest ausreichend, der 48 h vor der Rückkehr aus dem Urlaub vorgenommen wurde, um nicht in Quarantäne gehen zu müssen.

+++ Update, 10.05.2021 - 17:50 +++

Die Personenfähren von Navigarda nehmen ab dem 15. Mai wieder den regulären Betrieb auf. Die Fähren fahren täglich und verbinden fast alle Gardaseeorte miteinander. Die Autofähre von Torri del Benaco nach Toscolano Maderno fährt das gesamte Jahr über und hat den Verkehr nie eingestellt. www.gardasee.de/faehren

+++ Update, 06.05.2021 - 14:36 +++

Die Züge der DB/ÖBB von München nach Verona werden nach aktuellem Stand der Dinge ihren fahrplanmäßigen Betrieb wieder ab dem 20. Mai (Richtung Süden) bzw. ab dem 21. Mai (Richtung Norden) aufnehmen. Derzeit fährt der Zug aufgrund der internationalen Reisebeschränkungen nur 1x am Tag in jede Richtung. www.gardasee.de/anreise/bahn

+++ Update, 05.05.2021 - 12:00 +++

Erste Details der gestern von Ministerpräsident Draghi angekündigten Öffnung Italiens für Urlauber sind nun bekannt. So soll die Quarantäneregel für Bürger aus der EU, den USA und Israel laut der Zeitung "Il Sole 24 Ore" definitiv mit dem 15. Mai auslaufen und nicht verlängert werden. Die Voraussetzung für den italienischen Green Pass und damit für die Einreise nach Italien wird sein, dass entweder eine kompletter Impfschutz vorliegt, dass man nachweislich vom Coronavirus geheilt ist oder dass man in den letzten 48 Stunden einen Negativtest absolviert hat. Der Green Pass wird in erster Version in Papierform ausgegeben und gegen Mitte Juni durch den digitalen europäischen Green Pass ersetzt werden.

+++ Update, 04.05.2021 - 17:54 +++

Italiens Ministerpräsident Mario Draghi will ab der zweiten Mai-Hälfte einen Green Pass für Reisen in Italien einführen. „Die Welt möchte nach Italien reisen, die Pandemie hat uns gezwungen zu schließen, aber Italien ist bereit die Welt wieder zu empfangen“. So sagte der italienische Regierungschef heute laut diversen italienischen Zeitungen auf einer Pressekonferenz nach dem virtuellen Treffen der G20-Tourismusminister.Genaue Details zum italienischen Green Pass wurden noch nicht bekannt gegeben, allerdings meint Draghi weiter: „Wir müssen klare und einfache Regeln bieten, die dem Urlauber ermöglichen, in Sicherheit zu uns kommen zu können.“

+++ Update, 30.04.2021 - 08:36 +++

5-tägige Quarantäne für alle Personen, die aus dem Ausland nach Italien einreisen, ist vorerst bis zum 15. Mai verlängert worden. Auch geimpfte Personen sind nicht von der Regel ausgenommen. Die genauen Regeln finden Sie hier: www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee

+++ Update, 26.04.2021 - 10:13 +++

Ab heute treten die bereits am 22.04.2021 (s.u.) angekündigten Erleichterungen für  die Regionen Lombardei, Veneto und das Trentino, sowie für Abruzzen, Basilicata, Kompanien, Emilia Romagna, Friaul, Latium, Ligurien, Molise, Marken, Piemont, Toskana, Umbrien und Südtirol in Kraft.

+++ Update, 22.04.2021 - 09:30 +++

Die Italienische Regierung hat einen Öffnungsplan für verschiedene Bereiche des alltäglichen Lebens im Land verabschiedet. Dieser Plan sieht nach Presseberichten folgende Schritte vor:

Ab 26. April
Bewegungsfreiheit
Die seit Ostern per Dekret ausgesetzte Kategorie der "gelben Zone" wird wieder zugelassen. Welche Regionen der Kategorie "gelb" zugeordnet werden, wird am 23. April entschieden.

Innerhalb und zwischen den "gelben" Regionen darf man sich wieder frei bewegen (auch für Tourismus). In "orangen" oder "roten" Region darf man sich frei bewegen, a) wenn man geimpft ist, b) wenn man in den letzten 6 Monaten von Covid19 geheilt ist oder c) wenn man einen Negativ-Test mitführt. Bis zum Sommer soll zu diesem Zweck ein Ausweis entwickelt werden, der auch den Zugang zu Kultur- und Sportveranstaltungen ermöglichen soll.

Die obligatorische 5-tägige Quarantäne bei der Einreise nach Italien bleibt vorerst weiter bestehen.

Restaurants und Bars
In "gelben" Regionen öffnet die Außengastronomie bis 22 Uhr, für max. 4 Personen pro Tisch (mehr Personen nur bei gemeinsamem Haushalt)

Sport
Neben Individualsport werden auch wieder Sportarten, wie Tennis, Fußball und Basketball möglich sein.

Kultur
Museen, Theater, Kinos und Veranstaltungen im Freien werden einer begrenzten Besucherzahl wieder zugänglich sein.

Ab 1. Mai
Für Events von besonderer Bedeutung dürfen Sportpaläste wieder bis zu 500 Zuschauer und Stadien bis zu 1.000 Besucher empfangen.

Ab 15. Mai
Freibäder und Strandbäder werden unter Berücksichtigung von Abstandsregeln wieder geöffnet.

1. Juni
Restaurants werden zur Mittagszeit auch im Innenbereich wieder geöffnet. Fitnesszentren öffnen.
Generell dürfen Sportpaläste wieder bis zu 500 Zuschauer und Stadien bis zu 1.000 Besucher empfangen, sofern dies nicht 25% der Auslastung übersteigt.
Ab dem 1. Juni soll außerdem ein "green pass" als Ausweisdokument für die freie Bewegung innerhalb des Landes eingeführt werden. Eine provisorische Papierform des Ausweises soll bereits ab dem 26. April existieren.

15. Juni
Internationale Messen finden wieder statt.

1. Juli
Kongresse finden wieder statt. Thermalbäder und Themenparks dürfen wieder öffnen.

+++ Update, 12.04.2021 - 09:30 +++

Ab heute ist sind wieder alle drei Gardaseeregionen als "orange" eingestuft. Die Region Lombardei war als letzte noch bis gestern als "Rote Region" von besonders strengen Einschränkungen betroffen. Auch hier öffnen somit wieder die Geschäfte und die Bewegungsfreiheit wird leicht gelockert. Alle Regeln finden Sie in unseren www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee

+++ Update, 06.04.2021 - 12:30 +++

Nachdem zu Ostern pauschal alle italienischen Regionen zu "Roten Zonen" ausgewiesen wurden, um die Mobilität im Land so weit wie möglich einzuschränken, kehrt das Land zu seinem Mehrfarbensystem zurück. Ab morgen wird das Farbspektrum für 11 Regionen um die Farbe "Orange" erweitert. Erst ab Mitte April wird je nach aktueller Lage innerhalb der Regionen auch die Farbe "Gelb" mit den entsprechenden Lockerungen der Coronaregeln wieder zugelassen.

Bis zum Ende des Monats April bleibt hingegen die Quarantäneregel bei der Einreise nach Italien aufrecht, die zwei Tests sowie eine obligatorische 5-tägige Quarantäne vorsieht. Die Quarantäne gilt auch für Besitzer von Zweitwohnungen, die aus dem Ausland nach Italien einreisen.
www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee

+++ Update, 31.03.2021 - 17:30 +++

Die Italienischen Botschaft in Berlin erklärt, dass Besitzer und Langzeitmieter von Ferienhäusern (seconda casa) über Ostern zwar nach Italien einreisen dürfen, bei einer Einreise zwischen dem 31. März und dem 6. April 2021 allerdings NICHT von der neu eingeführten 5-tägige Quarantänepflicht ausgenommen sind.

+++ Update, 31.03.2021 - 09:30 +++

Auf der Seite der Italienischen Botschaft von Berlin heißt es offiziell: "(...) wer zwischen dem 31. MÄRZ und dem 6. APRIL aus einem EU+-LAND nach Italien einreist, muss vor der Einreise einen negativen Abstrich vorlegen, sich nach der Einreise 5 TAGE LANG EINER QUARANTÄNE unterziehen und sich nach Ablauf der 5 Tage erneut testen lassen (ZWEITER ABSTRICH)." Hiervon ausgenommen sind die üblichen Ausnahmen.
Italienische Botschaft Berlin

+++ Update, 30.03.2021 - 16:00 +++

Nach Informationen der italienischen Presse hat der italienische Gesundheitsminister für heute die Unterzeichnung eines Dekrets angekündigt, dass über die Osterfeiertage eine 5-tätige Quarantäne für alle aus dem Ausland einreisenden Personen obligatorisch vorscheibt. Die "üblichen Ausnahmen" blieben gültig. Ob mit diesen Ausnahmen auch die Fahrt zum Zweitwohnsitz gemeint ist, konnte von uns bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Ziel des Dekrets sei es, italienische Reisende, die sich über Ostern ins europäische Ausland aufmachen wollten, eine 5-tägige Quarantänepflicht bei der Rückkehr nach Italien zu verordnen.

+++ Update, 29.03.2021 - 16:44 +++

Nachdem die deutsche Bundesregierung das generelle Einreiseverbot aus Tirol aufgehoben hat und auch ein Reisen über den Brenner unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich ist wurde heute ein eingeschränkter Bahnverkehr wieder aufgenommen:
Es gibt somit wieder ein Zugpaar zwischen München und Verona und gesamt vier Verbindungen zwischen Innsbruck und München.
Natürlich vorbehaltlich etwaiger kurzfristigen behördlichen Anordnungen und nur mit den jeweils geltenden Ein-/Ausreisebestimmung.
www.gardasee.de/anreise/bahn

+++ Update, 27.03.2021 - 09:15 +++

Die bestehenden Corona-Einschränkungen sind am gestrigen Freitag bis zum 30. April verlängert worden. Bis zu diesem Datum wird es per Definition keine "gelben" Regionen geben. Die einzige Änderung wird die Wiederaufnahme des Präsenzunterricht in den Schulen sein. Die Fahrt zum Zweitwohnsitz bleibt auch weiterhin in den meisen Regionen, darunter allen Gardaseeregionen erlaubt.  www.gardasee.de/faq-coronavirus-gardasee

+++ Update, 22.03.2021 - 15:15 +++

Bisher gilt in Italien die Regel, dass Ferienhausbesitzer oder Langzeitmieter von Ferienwohnungen, die bereits vor dem 14. Januar 2021 einen Mietvertrag unterschrieben hatten, auch über Regionalgrenzen hinweg ihren "Zweitwohnsitz" aufsuchen dürfen. Einige italienische Regionen haben diese Regel jetzt mit Hinblick auf die Ostertage jededoch aufgehoben. Die Einreise nach Sardinien ist z.B. nur noch Personen mit Erstwohnsitz auf der Insel erlaubt. Ähnliche Regelungen haben die Provinz Bozen /Südtirol, das Aostatal, Kampanien und die Toskana erlassen.

Informationen zu Immobilien am Gardasee
Informationen zu Ferienwohnungen am Gardasee

+++ Update, 15.03.2021 - 08:45 +++

Die neue italienische Regierung hat die Grundlagen der Risikoeinschätzung sowie die Regeln der farblich eingestuften "Zonen" geändert. Nach den neuen Kriterien gelten seit heute 15. März und über die Ostertage bis zum 6. April alle drei Gardaseeregionen als "rote Zonen". Konkret bedeutet dies:

  • Eine Zweitwohnung / ein Ferienhaus darf auch weiterhin aufgesucht werden, wenn es sich um die eigene Wohnung / das eigene Haus handelt. Es dürfen nur Mitglieder ein und desselben Haushalts im Ferienhaus verweilen.
  • Das Haus darf nur aus besonderem Grund verlassen werden (Einkauf, Arbeit, Arztbesuch o.ä.).
  • Eine Ausnahme bleibt der Kirchenbesuch bzw. der Besuch anderer religiöser Stätten.
  • Eine Ausnahme besteht ebenso für Sport im Freien und auf dem eigenen Gemeindegebiet. Zum Radfahren und Laufen darf das Gemeindegebiet auch zwischenzeitlich verlassen werden, solange der Zielort der Lauf- / Fahrstrecke sich wieder in der Heimatgemeinde befindet.
  • Restaurants bleiben geschlossen, dürfen aber Gerichte zur Abholung anbieten.
  • Der Besuch von Freunden und Verwandten ist nur zu Ostern, vom 3. bis 5. April und nur einmal am Tag erlaubt.
  • In roten Zonen dürfen nur Geschäfte des Grundbedarfs (auch f. Kinderbekleidung) öffnen.
  • Frisöre und Pflegestudios bleiben geschlossen.

+++ Update, 05.03.2021 - 14:30 +++

Die Region Veneto hat heute angekündigt, ab Montag dem 8. März die Corona-Ampel von "gelb" auf "orange" zu schalten. Damit sind ab Montag sämtliche Gardaseeregionen "orange". In der Lombardei ist außerdem das Aufsuchen von Zweitwohnsitzen ab sofort untersagt.

+++ Update, 03.03.2021 - 09:06 +++

Die italienische Regierung verändert die Lockdown-Regeln leicht. Ab sofort müssen in "roten" Regionen auch Frisöre schließen. Ab dem 28. März dürfen hingegen in "gelben" Regionen Kinos und Theater wieder mit einer Auslastung von 25% öffnen. Auch Museen dürfen dann in "gelben" Regionen wieder an Wochenenden und Feiertagen öffnen und nicht nur, wie bisher während der Woche.

+++ Update, 23.02.2021 - 17:04 +++

Die Provinz Brescia, und damit auch das westliche und südliche Gardseeufer, wechselt ab heute 18 Uhr von "gelb" auf "orange". Welche Regeln in einer "orangen Zone" gelten, erfahren Sie wie immer in unseren FAQ

+++ Update, 18.02.2021 - 12:48 +++

Die Bestimmungen für die Einreise von Tirol (Österreich) nach Deutschland sind seit 14. Februar 2021 deutlich verschärft. Anlass für diese Maßnahme ist die Einstufung des Bundeslandes Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiet durch das Robert-Koch-Institut (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete). Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die über Tirol (Virusvariantengebiet) nach Deutschland reisen, müssen sich grundsätzlich vor der Einreise (online) registriert haben (www.einreiseanmeldung.de) und benötigen (gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung) generell bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden). Nach der Einreise kommen dann die für den Aufenthalt im jeweiligen Bundesland einschlägigen landesrechtlichen Regelungen zu den jeweiligen Quarantänepflichten in Betracht (z.B. Bayerische Einreise- und Quarantäneverordnung)

+++ Update, 15.02.2021 - 10:45 +++

Die Autonome Provinz Trentino ist ab sofort als "orange Zone" eingestuft, Lombardei und Venetien weiterhin "gelb".
Die Regeln für die einzelnen Einstufungen finden Sie hier: www.gardasee.de/faq-coronavirus

Für die Einreise aus Österreich nach Italien gilt vom 14. Februar bis 5. März Folgendes:
Wer sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten hat, muss
A) einen Negativtest (Abstrich) vorweisen, der nicht länger als 48 Std. vor der Einreise gemacht wurde.
B) innerhalb von 48 Std. nach Einreise einen Negativtest in Italien machen.
C) unabhängig vom Testergebnis eine 14-tägige Quarantäne antreten.
D) im Anschluss an die 14-tägige Quarantäne einen weiteren Negativtest machen.
Quelle: Italienisches Außenministerium (13.2.2021)

+++ Update, 01.02.2021 - 15:16 +++

Seit heute gelten alle Gardasee Regionen als „gelbe Zonen“. Welche Regeln jetzt gelten erfahren Sie hier

+++ Update, 23.01.2021 - 19.20 +++

Die Region Lombardei hat einen Fehler in der Übertragung der Infektionsdaten festgestellt. Hiernach sind anscheinend die Genesenenzahlen nicht in die letzten Bewertung der Infektionssituation eingeflossen. Ab sofort ändert sich die Einstufung der Lombardei von "rot" auf "orange".

Ferienhausbesitzer dürfen nach Italien einreisen. Besitzer von Ferienhäusern in Italien, sowie Ferienhausmieter mit langfristigen Mietverträgen, die bereits vor dem 14. Januar 2021 unterzeichnet wurden, dürfen nach Aussage der Italienischen Botschaft in Berlin ab sofort zu Ihrer Immobilie fahren.
zur aktuellen News

Hiermit sind keine neu für die Ferien angemieteten Ferienwohnungen oder Ferienhäuser gemeint.

+++ Update, 15.01.2021 - 13.45 +++

Die Italienische Regierung passt die Bewertung des aktuellen Infektionsrisikos an. Südtirol und die Lombardei werden ab Sonntag, 17. Januar gemeinsam mit Sizilien als "rote" Zone eingestuft. "Orange" sind ab Sonntag Veneto/Ventien, Abruzzen, Kalabrien, Emilia-Romagna, Latium, Ligurien, Marken, Piemont, Apulien, Umbrien und das Aostatal. "Gelb" bleiben die Autonome Provinz Trentino, Basilikata, Kampanien, Molise, Sardinien und die Toskana. Die Kriterien für eine neu eingerichtete "weiße" Zone mit geringem Infektionsrisiko wird derzeit von keiner Region erfüllt.
Welche Regeln in den einzelnen Zonen gelten, erfahren Sie in unseren FAQ

+++ Update, 15.01.2021 - 10.10 +++

Die Skipisten bleiben auch in Italien weiterhin geschlossen. Statt am 18. Januar, wie bisher angekündigt, werden die Pisten frühestens am 15. Februar 2021 geöffnet.

+++ Update, 14.01.2021 - 10.17 +++

Die italienische Regierung hat zusammen mit den Regionen in der vergangenen Nacht das neue, vorerst bis zum 5. März gültige Dekret mit den Regeln zur Eindämmung von Covid19 verabschiedet. Nach Aussagen der Nachrichtenagentur Ansa wird hierin beschlossen, das allgemeine Verbot, sich über Regionalgrenzen hinweg zu bewegen, nach dem 15. Januar nicht fortgeführt. Bis zum 15. Januar ist es nicht nur in den sogenannten "orangen" und "roten" Zonen, die Region ohne besonderen Grund zu verlassen, sondern auch den weniger vom Infektionsgeschehen betroffenen sogenannten "gelben Zonen".

Desweiteren arbeitet die Regierung an einem Plan, in "gelben" Regionen Museen an Wochentagen wieder zu öffnen. Dies sei laut Kultusminister Franceschini als Service für den Bürger und als erster Schritt und Zeichen einer Wiederöffnung zu verstehen.

Der offizielle Ausnahmezustand wurde unterdessen bis zum 30. April verlängert.

+++ Update, 11.01.2021 - 09.45 +++

Die Regeln für die Zeit ab dem 15. Januar stehen derzeit noch nicht fest. Hier die akutuelle Einordnung der einzelnen Regionen in die farblich gekennzeichneten Regionen, von gelb bis rot, mit Stand vom gestrigen 10. Januar 2021: Rote Zone - derzeit keine Region / Orange Zone - Veneto, Lombardei, Emilia-Romagna, Sizilien und Kalabrien / Gelbe Zone - Trentino und Südtirol, Abruzzen, Basilikata, Kampanien, Friaul, Latium, Ligurien, Marche, Molise, Piemont, Apulien, Sardinien, Toskana, Umbrien und das Aostatal. Die Regeln zu den einzelnen Zonen finden Sie in unseren FAQ

+++ Update, 04.01.2021 - 14.20 +++

Das italienische Außenministerium hat auf einer eigens eingerichteten Website einen Online-Fragebogen eingerichtet, der mit wenigen Klicks individuell nach Herkunftsland und Aufenthaltshistorie der letzten 2 Wochen feststellt, ob eine Einreise nach Italien möglich ist und unter welchen gesetzlichen Bedingungen diese möglich ist. Der Fragebogen kann auf Italienisch und Englisch ausgefüllt werden: https://infocovid.viaggiaresicuri.it/returningtoitaly.html

+++ Update, 17.12.2020 - 16.10 +++

Der Präsident der Region Veneto kündigt an, dass in seiner Region vom 19. Dezember bis zum 6. Januar 2021 die Bewegungsfreiheit tageszeitlich so eingeschränkt wird, dass täglich nach 14 Uhr keine Fahrten mehr über Gemeindegrenzen hinweg erlaubt sind.

+++ Update, 14.12.2020 - 17.30 +++

Die Region Lombardei gilt seit dem gestrigen 13. Dezember als "gelbe Zone". Geschäfte dürfen hier nun wieder öffnen.

+++ Update, 03.12.2020 - 14.15 +++

Die italienische Regierung hat weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes für die Zeit um Weihnachten und Neujahr beschlossen. Unabhängig von der Einordnung in gelbe, orange oder rote Zonen wird es vom 21. Dezember bis zum 6. Januar verboten sein, die Grenze von einer Region in einer benachbarte Region zu überschreiten. Noch strenger ist die Regelung zu den Festtagen: Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar wird es verboten sein, die Heimatgemeinde zu verlassen. Erlaubt bleiben Fahrten aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonst zwingenden Gründen, sowie die Rückkehr an den angestammten Wohnsitz. Die Fahrt zu einem Zweitwohnsitz, wie z.B. einem Ferienhaus, ist explizit nicht genehmigt.

+++ Update, 30.11.2020 - 9.30 +++

Aufgrund der neuesten Covid-Zahlen wurde die Region Lombardei am gestrigen Sonntag im italienischen Einstufungssystem für Risikogebiete von "Rot" auf "Orange" heruntergestuft. Damit erweitert sich in der Region ab sofort die Bewegungsfreiheit wieder ein Stück, wenn diese auf weiterhin auf das Gemeindegebiet des Wohnortes begrenzt bleibt. Unter anderem dürfen auch Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen, die nicht der "essentiell notwendigen Versorgung" dienen. Bars und Restaurants bleiben in der Lombardei weiterhin geschlossen.

+++ Update, 05.11.2020 - 9.30 +++

Das Inkrafttreten der neuen Regelung mit gelben, orangenen und roten Zonen ist auf den morgigen Freitag, 6. November verschoben worden. Als "rote" Zone werden die Gardasee-Region Lombardei sowie die Regionen Piemont, Aostatal und Kalabrien ausgewiesen. "Orange" sind die Regionen Apulien und Sizilien. Alle anderen Regionen sind "gelb".

+++ Update, 04.11.2020 - 10.00 +++

In der Nacht zum Mittwoch hat die italienische Regierung neue landesweite und regional gültige Corona-Regeln erlassen, die am morgigen Donnerstag 5.November in Kraft treten und bis zum 3.Dezember gültig sind. Italien wird hiernach in 3 Zonen eingeteilt, gelb, orange und rot.
- Landesweit tritt ein nächtliches Ausgehverbot von 22 bis 5 Uhr in Kraft. Eine Ausnahme besteht nur für gesundheitliche, berufliche und anderen besonders wichtige Gründe.
- Einkaufszentren bleiben am Wochenende geschlossen und Museen und Ausstellungen durchgängig.
- Kreuzfahrten werden eingestellt.
- Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch zu 50% besetzt werden.

Zusätzlich treten auf regionaler Ebene je nach Einstufung der Gefährdungslage folgende Maßnahmen in Kraft:
Gefährdungslage "orange" (mittelstarkes Risiko)
- Bars und Restaurants müssen schließen
- Die Bewegungsfreiheit wird auf die Heimatgemeinde beschränkt (mit den üblichen Ausnahmen gesundheitlicher, beruflicher, schulischer oder sonst besonders begründeter Art)

Gefährdungslage "rot" (höchstes Risiko)
- Schließung aller Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Frisören und Zeitungsläden.
- Die Bewegungsfreiheit wird auf die besonderen Gründe beschränkt (Einkauf, Gesundheit, Beruf, Schule) Spaziergänge in der Nähe der eigenen Wohnung sind erlaubt. Erlaub bleibt immer auch die Heimkehr an den eigenen Wohnort.

- Derzeit riskieren die Klassifizierung "rot" die Regionen Lombardei, Piemont und Kalabrien.

+++ Update, 30.10.2020 - 13.00 +++

Das Auswärtige Amtes hat mit Wirkung vom 1. November eine Reisewarnung für ganz Italien, mit Ausnahme der süditalienischen Region Kalabrien, erlassen. Die Erklärung zum Risikogebiet hat entsprechende Auswirkungen auf die Quarantänepflicht bzw. den Bedarf eines Negativtests nach der Rückkehr nach Deutschland.

+++ Update, 30.10.2020 - 10.35 +++

In der autonomen Provinz Trentino, zu der auch die Nordspitze des Gardasees gehört, bleiben Restaurants abweichend von der nationalen Regelung weiter bis 22 Uhr geöffnet, Bars ohne Service an den Tischen nur bis 20 Uhr.

+++ Update, 25.10.2020 - 13.45 +++

Die italienische Regierung verschärft landesweit die Maßnahmen zur Eindämmung einer Verbreitung des Coronavirus. Bars, Restaurants und Eisdielen dürfen ab Montag, 26. Oktober, nur noch von 5 Uhr morgens bis 18 Uhr öffnen. Pro Tisch sind maximal 4 Personen erlaubt, es sei denn alle stammen aus demselben Haushalt. In Hotels und Ferienunterkünften darf die Restauration auch nach 18 Uhr geöffnet bleiben, allerdings nur für die eigenen Übernachtungsgäste. Ganz schließen müssen Fitness- und Wellnesscenter, Schwimmbäder, Kinos und Theater. Verboten sind auch Hochzeitsfeiern. Des weiteren wird eindringlich von Fahrten abgeraten, die nicht für die Arbeit oder das Studium notwendig sind. Das gilt sowohl für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, als auch mit dem Privatauto. Ein explizites Verbot wurde allerdings nicht erlassen.

+++ Update, 22.10.2020 - 12.45 +++

Das Robert Koch Institut hat mit Gültigkeit ab 24. Oktober auch eine Reihe italienscher Regionen zum Risikogebiet erklärt, darunter die Gardaseeregionen Veneto/Venetien und Lombardei, sowie die Autonome Provinz Südtirol / Bozen.

+++ Update, 22.10.2020 - 9.15 +++

Heute abend tritt in der Region Lombardei die angekündigte nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Wer sich zwischen 23 und 5 Uhr in der Region im öffentlichen Straßenraum bewegt, muss eine sogenannte "autodichiarazione" eine Selbstbescheinigung mit sich führen, die berufliche, gesundheitliche oder "sonst zwingende Gründe" anführt. Der "Weg nach Hause" ist immer gestattet. In einem zweiten Dekret hat die Lombardei auch die Schließung von Einkaufszentren und großen Warenhäusern am Wochenende beschlossen. Beide Dekrete treten ab sofort in Kraft und bleiben vorerst bis zum 13. November 2020 gültig.

+++ Update, 20.10.2020 - 9.30 +++

Nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr morgens in der Lombardei, ab Donnerstag, 22. Oktober. Auf Vorschlag der Regionalverwaltung in Einklang mit den Bürgermeistern aller Provinzhauptstädte der Lombardei, hat die italienische Regierung eine weitere Einschränkung des Nachtlebens beschlossen. In der norditalienischen Region müssen ab Donnerstag Geschäfte, Bars und Restaurants bereits um 23 Uhr schließen. Auf der Straße darf man sich von 23 bis 5 Uhr morgens nur aus gesundheitlichen, beruflichen oder besonders wichtigen Gründen bewegen. Ein weiterer Vorschlag der Region sieht die Schließung von Einkaufszentren am Wochenende vor. Dieser zweite Vorschlag ist jedoch noch nicht bestätigt worden.

+++ Update, 19.10.2020 - 10.00 +++

Am heutigen 19. Oktober sind in Italien neue Anti-Covid-Normen in Kraft getreten. Neben Regelungen zur Öffnung von Schulen und öffentlichen Einrichtungen wurden auch einige touristisch relevante Regeln angepasst.

  • So ist es Gemeinden z.B. jetzt gestattet, Plätze und Straßen zu schließen, in denen es vermehrt zu Menschenansammlungen kommt. Der Zugang zu Geschäften und Privatwohnungen bliebt dabei selbstverständlich erlaubt.
  • Restaurants, Cafès und Bars dürfen von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr geöffnet  bleiben, sofern die Gäste am Tisch bedient werden. Maximal sind 6 Personen pro Tisch erlaubt. Der Barbereich ohne Tische muss ab 18 Uhr schließen. Take-Away ist weiterhin bis 24 Uhr erlaubt, wobei der Verzehr direkt vor dem Lokal nicht gestattet ist.
  • Im Amateursport sind sämtliche Wettkämpfe untersagt.
  • Fitnesscenter und Schwimmbäder haben 1 Woche Zeit sich an aktualisierte Hygienenormen anzupassen, bleiben aber offen.
  • Dorffeste, Straßenfeste und Kongressveranstaltungen sind nicht gestattet. Erlaubt blieben aber Messen von nationaler bzw. internationaler Bedeutung.

Alle anderen Normen beleiben unverändert gültig.

+++ Update, 13.10.2020 - 10.30 +++

Die italienische Regierung hat am gestrigen Abend neue Regeln erlassen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Hier die Urlaubsrelevanten Punkte:

Restaurants und Bars
Lokale dürfen nur noch bis 24 Uhr geöffnet bleiben, ab 21 Uhr nur noch mit Service am Tisch. Der Verzehr von Speisen und Getränken vor den Lokalen ist nur bis 21 Uhr gestattet.
Am Buffet werden Speisen und Getränke vom Personal ausgeteilt. Take-Away ist weiterhin erlaubt.

Informationen finden Sie auch in einem auf Spitzengastronimie spezialisiertem Hotel

Feiern und Feierlichkeiten
Private Feiern sind ab sofort verboten. Lediglich zivile wie religiöse Feierlichkeiten, wie z.B. Hochzeiten sind im Restaurant und hier nur am Tisch und unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 30 Personen. In den eigenen vier Wänden wird von Feierlichkeiten „dringen abgeraten“ und in jedem Fall seien mehr als 6 Gäste, die nicht zum Haushalt gehören, zu vermeiden.

Sport
Kontaktsport ist auf amateurebene nicht mehr erlaubt. Hiermit sind z.B. auch Fußballspiele oder Basketball unter Freunden gemeint. Individualsport ist weiterhin möglich und auch Fitnesscenter bleiben unter Einhaltung der Hygienestandards geöffnet.

Informationen finden Sie auch in einem spezialisierten Sporthotel am Gardasee / Wanderhotel

+++ Update, 12.10.2020 - 10.30 +++
Für die Rückkehr in die Schweiz gilt Quarantänepflicht, wenn man sich in den vergangenen 10 Tagen vor der Rückkehr in einem von der Schweiz zum Risikogebiet erklärten Land oder Region aufgehalten hat. Seit dem 12. Oktober gilt für die Schweiz die Region Venetien/Veneto als Risikogebiet. Die aktualisierte Liste können Sie stets der Internetseite des Schweizerischen Außenministeriums entnehmen.
www.bag.admin.ch

+++ Update, 08.10.2020 - 12.30 +++
Seit heute gilt nun in ganz Italien eine Maskenpflicht im Freien.
Nur wenn man sich an Orten bewegt, wo es ausgeschlossen ist, jemandem zu begegnen, gilt die Maskenpflicht nicht. Ausgenommen sind darüber hinaus Kinder unter 6 Jahren, Sporttreibende (bspw. Fahrradfahrer) und Menschen, die per Attest von der Maskenpflicht befreit sind.
Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, dem drohen Strafen von  400 bis 1000 Euro.

+++ Update, 02.10.2020 - 8.30 +++
Die italiensiche Regierung verlängert um weitere 4 Monate den Corona-Ausnahmezustand, um sich angesichts des nahenden Winters alle Handlungsoptionen offen zu halten. Das Ablaufdatum ist hiermit vorerst auf den 31. Januar vorverlegt worden. An den bisher gültigen Maßnahmen und Regelungen ändert sich hierdurch nichts.

+++ Update, 30.09.2020 - 11.00 +++
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, empfielt Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgrund der aktuellen Corona-Situation für die Herbstferien einen Urlaub zu Hause in Deutschland oder in Italien.
So heißt es dort: Auch Merkel empfiehlt den Bürgern Urlaub in Deutschland oder in europäischen Regionen mit geringen Corona-Infektionszahlen. Urlaubsreisen in Risikogebiete seien nicht angezeigt, sagte sie. Man könne auch gut in Deutschland Ferien machen. “Es gibt auch Bereiche in Europa, das sind keine Risikogebiete. Wir haben zum Beispiel noch ein vergleichsweise geringes Infektionsrisiko in Italien.”
de.reuters.com

+++ Update, 28.09.2020 - 10.00 +++
Österreichischen Urlaubern ist die Anreise nach Italien weiterhin ohne Coronatest möglich, da Italien bis heute Österreich nicht zum Kreis der Risiko-Länder zählt.
www.salute.gov.it

+++ Update, 25.09.2020 - 23.00 +++
Die österreichische Region Tirol ist von Deutschland als Risikogebiet eingestuft worden. Italienurlauber, die lediglich auf Durchreise ohne Aufenthalt die Region Tirol durchqueren, müssen nach der Heimkehr in Deutschland auch weiterhin weder einen Coronatest machen noch in häusliche Quarantäne.
Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 (pdf)

+++ Update, 11.09.2020 - 14.00 +++
Die Region Lombardei hat die geltenden Maßnahmen zur Corona-Eindämmung praktisch unverändert bestätigt. Die neue Verordnung hat bis bis zum 15. Oktober Gültigkeit.
www.regione.lombardia.it

+++ Update, 27.08.2020 - 10.35 +++
Das Weinfest von Bardolino fällt, wie berichtet 2020 aus. Zur Alternativveranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl kann man sich ab sofort anmelden. Die Teilnahme ist nur mit voheriger Anmeldung möglich.
www.gardasee.de/bardolino-con-gusto

+++ Update, 17.08.2020 - 10.15 +++
Die Italienische Regierung hat beschlossen, mit sofortiger Wirkung Diskotheken, Tanzveranstaltungen und Konzerte nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum in ganz Italien zu verbieten. Außerdem gilt an allen öffentlichen Orten, an denen es zu verstärken Menschenansammlungen kommt (wie. z.B. touristisch stark frequentierten Plätzen und Straßen) von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens in ganz Italien Maskenpflicht.
Wie aus der italienischen Presse zu entnehmen ist, hat sich die Regierung zu dieser Maßnahme entschlossen, um die Erfolge der Viruseindämmung nicht durch die sogenannte "Movida", die südländische Feierkultur, der Urlaubszeit aufs Spiel zu setzen. Die Priorität liege auf dem pünktlichen Schulstart im September.

+++ Update, 10.08.2020 - 14.40 +++
Am gesamten Gardasee wurden für das Jahr 2020 alle Feuerwerke abgesagt. Damit fallen auch alle Ferragosto-Feuerwerke aus, die am 15. August traditionell den italienischen Nachthimmel erhellen.  Als Grund für die Absage wurde genannt, dass man so Menschenansammlungen vermeiden will.

+++ Update, 06.08.2020 - 18.35 +++
Das Weinfest von Bardolino ist für 2020 offiziell abgesagt worden. Statt des beliebten Weinfestes, das in der Vergangenheit bis zu 100.000 Besucher in den Gardaseeort gelockt hat, wird es einen komplett anderen, wesentlich kleineren Event am Seeufer geben. www.gardasee.de/bardolino/weinfest-festa-dell-uva

+++ Update, 02.08.2020 - 9.35 +++
Auf Anweisung des italienischen Gesundheitsministeriums wurde die erst gestern in Kraft getretene Verordnung, nach der italienische Züge wieder 100% der Sitzplätze belegen konnten, zurückgenommen. Es bleibt damit bei den zuvor gültigen 50% Sitzplatzauslastung.

+++ Update, 01.08.2020 - 9.30 +++
Seit dem 1. August dürfen "Personen aus derselben Familiengruppe, demselben Haushalt und im voraus organisierten Gruppen" auch in der Lombardei wieder im Taxi und in Mietwagen mit Fahrer nebeneinander sitzen, ohne dass der zuvor gültige Sicherheitsabstand von 1 Meter zu gewährleisten ist. Eine Übertragung dieser Regel auf Privat-PKW wurde bisher von der Region Lombardei nicht bestätigt.

+++ Update, 01.08.2020 - 6.00 +++
Neue Verordnungen in den Regionen Veneto und Lombardei. Während im Veneto die bereits geltenden Verordnungen bis zum 15. Oktober in der bisherigen Form verlängert wurden, hat die Region Lombardei auf Basis einer positiven Entwicklung, die das Covid19 Verbreitungsrisiko als gering einschätzt, einige Veränderungen vorgenommen. Ab dem heutigen 1. August können so z.B. im öffentlichen Nahverkehr, wie auch der Bahn alle Sitzplätze sowie 25-50% der Stehplätze belegt werden. Auch in der Personenbeförderung im Auto (Taxi, Mietwagen mit Fahrer) muss der Abstand von 1. Meter zwischen "Personen aus derselben Familiengruppe, demselben Haushalt und im voraus organisierten Gruppen" nicht mehr einhalten. Wir überprüfen zeitnah, was dies für die gemeinsame Nutzung des privaten PKW in der Region Lombardei bedeutet.  (Verordnung und Veränderungen ab 1. August, offizielle Hompage der Region Lombardei - auf italienisch)

+++ Update, 24.07.2020 - 11.00 +++
Die Bahnen der DB/ÖBB fahren ab heute wieder mit vollem Fahrplan 5x täglich von München nach Verona. Die Direktverbindungen über den Brenner halten auch in Brixen, Bozen, Trento und Rovereto.

+++ Update, 15.07.2020 - 12.00 +++
Seit heute gilt in ganz Italien keine Maskenpflicht mehr im Freien! Eine Maske sollte dennoch stets mitgeführt dort aufgesetzt werden muss, wo der Abstand von mindestens 1 m nicht eingehalten werden kann, bzw. in öffentlichen Gebäuden, wie Einkaufszentren etc.

+++ Update, 14.07.2020 - 07.50 +++
Keine Maskenpflicht mehr im Freien! Ab dem morgigen 15. Juli entfällt die Masenpflicht im Freien auch in der Region Lombardei. Damit gilt in ganz Italien die Regel, dass eine Maske nur noch dort aufgesetzt werden muss, wo der Abstand von mindestens 1 m nicht eingehalten werden kann, bzw. in öffentlichen Gebäuden, wie Einkaufszentren etc. Eine Maske sollte jedoch weiterhin zumindest in der Tasche mitgeführt werden.

+++ Update, 08.07.2020 - 10.00 +++
Die Bahnen der DB/ÖBB fahren ab dem 24. Juli wieder mit vollem Fahrplan 5x täglich von München nach Verona. Die Direktverbindungen über den Brenner halten auch in Brixen, Bozen, Trento und Rovereto.

+++ Update, 04.07.2020 - 16.50 +++
In der nördlichen Gardaseeprovinz Trentino dürfen bis zu 10 "Personen, die sich gewöhnlich frequentieren" wie ein Hausstand zusammen Urlaub machen, d.h. auch ein gemeinsamens Auto ohne Maske benutzen.

+++ Update, 03.07.2020 - 13.00 +++
Ab dem 18. Juli fährt samstags und sonntags wieder die Auto- und Personenfähre zwischen Malcesine und Limone.

+++ Update, 30.06.2020 - 10.35 +++
Ab 1. Juli öffenen auch in der Lombardei wieder Saunen (mit Exklusiv-Nutzung) und Business-Events, wie Messen und Kongresse werden wieder möglich.

+++ Update, 29.06.2020 - 17.00 +++
Die Lombardei hat entschieden, die Maskenpflicht im Freien erst einmal bis zum 14. Juli zu verlängern.

+++ Update, 25.06.2020 - 10.08 +++
Seit heute fahren die Züge der DB/ÖBB wieder 3x täglich von München nach Verona mit Halt in Bozen, Trento und Rovereto.

+++ Update, 23.06.2020 - 08.30 +++
Die Region Lombardei entscheidet noch in dieser Woche, ob die Masenpflicht auf der Straße ab dem 1. Juli augehoben werden kann. Damit wäre auch in der 3. und letzten Gardaseeregion die Maskenpflicht im öffentlichen Straßenraum beendet.

+++ Update, 18.06.2020 - 11.00 +++
Die Deutsche Bahn fährt wieder ab dem 25. Juni 3x täglich nach Verona. Die Direktverbindungen von München über den Brenner halten auch in Brixen, Bozen, Trento und Rovereto. Weiterfahrt jeweils 1x pro Tag nach Bologna und Rimini. Außerdem fährt die Bahn von München aus per Nachtzug, ohne Halt am Gardasee, auch wieder Venedig an.

+++ Update, 16.06.2020 - 09.10 +++
Österreich hebt die Quarantänepflicht für Italienurlauber auf. Seit heute um Mitternacht können auch Österreicher wieder wie vor Coronazeiten nach Italien reisen und müssen nach der Heimkehr keine Quarantäne antreten. Gleichzeitig können auch Deutsche Urlauber auf der Heimreise durch Österreich wieder ganz normal einen Zwischenstopp im Alpenland einplanen, sowie nach Belieben rasten und tanken.

+++ Update, 15.06.2020 - 12.10 +++
Die Deutsche Bahn hat die Wiederaufnahme des Zugverkehrs zwischen Deutschland und Italien für den 25. Juni angekündigt.

+++ Update, 15.06.2020 - 00.20 +++
Im Trentino entfàllt ab heute, wie bereits im Veneto, die generelle Maskenpflicht im öffentlichen Straßenraum.
Deutschland hat ab heute die allgemeine weltweite Reisewarnung aufgehoben. Eine Reisewarnung für Italien besteht von Seiten Deutschlands nicht mehr.

+++ Update, 12.06.2020 - 07.15 +++
Beachvolley, Basket, Fußball und andere Kontaktsportarten sind ab 25. Juni wieder möglich. Kinderspielplätze in öffenlichen Parkanlagen, Kinos und Theater öffenen bereits ab kommendem Montag, 15. Juni. Dies sind einige der Neuigkeiten, die soeben von der Italienischen Regierung verabschiedet wurden. Noch bis Mitte Juli bleiben hingegen Diskotheken, Messen, Kongresse und Kreuzfahrten untersagt. Wann und in welcher Form Thermalbäder und Wellnesscenter öffnen wurde der Kompetenz der einzelnen Regionen übertragen, die jetzt diesbezügliche Leitlinien erstellen müssen. Informationen finden Sie auch bei den spezialisierten Wellnesshotels selber

+++ Update, 10.06.2020 - 07:55 +++
Grenzöffnung auch für Österreicher ab kommendem Dienstag. Wie aus unterschiedlichen österreichischen Medien zu entnehmen ist, entfällt auch für Österreichs Bürger ab dem 16. Juni die Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus Italien. Damit ist nach Deutschen und Schweizern auch Österreichern der Urlaub am Gardasee wieder ohne Quarantäne möglich.

+++ Update, 09.06.2020 - 07:50 +++
Österreich stellt Grenzöffnung nach Italien für Mitte / Ende diese Woche in Aussicht, eventuell erst für einzelne Regionen. Expertengespräche laufen. Für Deutsche Urlauber läuft der Transit von und nach Italien bereits seit dem 3. Juni reibungslos.

+++ Update, 06.06.2020 - 09:00 +++
Die Anreise nach Italien über Österreich (Brenner) läuft in diesen ersten Tagen reibungslos ohne Grenzkontrollen.

+++ Update, 04.06.2020 - 13:40 +++
Österreich hat seit heute die Einreise für Deutsche wieder erlaubt. Damit kann zumindest auf der Hinfahrt nach Italien auch wieder in Österreich getankt und eine Rast eingelegt werden. Das Formular für die Durchreise von Deutschland nach Italien wird damit hinfällig. Über eine komplette Grenzöffnung Österreichs in Richtung Italien, oder in Bezug auf einzelne Italienische Regionen, soll in der kommenden Woche beraten werden.

+++ Update, 04.06.2020 - 12:40 +++
AirDolomiti plant die Wiederaufnahme der Flüge z.B. von Frankfurt nach Verona ab dem 18. Juni mit 4 Flügen pro Woche.

+++ Update, 04.06.2020 - 11:00 +++
Die Fährverbindung von Desenzano über Peschiera entlang des gesamten Ostufers bis Riva del Garda hat wieder den Betrieb aufgenommen.

+++ Update, 03.06.2020 - 12:00 +++
Wer darf im Auto mitfahren?
Stammen alles Insassen eines Privatfahrzeugs aus demselben Haushalt, bestehen keine Beschränkungen. Man kann ohne Maske die ganz normal zugelassene Peronenzahl des PKW nutzen. Sobald auch nur 1 Person nicht zum gemeinsamen Haushalt gehört (also bei der Reise mit Freuden z.B.) gilt mit regionalen Ausnahmen Italienweit seit 3. Juni die Regel, dass vorne nur der Fahrer sitzen darf, und auf jeder Rückbank maximal 2 Personen, wenn ein Abstand von 1 Meter zwischen diesen beiden Personen gewährleistet ist. Alle Insassen haben eine Maske zu tragen. Regionale Ausnahmen: In Südtirol und im Veneto dürfen auch von nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen alle Sitzpläte des PKW belegt werden, wenn alle Maken tragen.

+++ Update, 30.05.2020 - 08:30 +++
Jetzt ist es entschieden: Italien öffnet die Grenzen am 3. Juni. Ab dann ist eine Reise an den Gardasee wieder möglich, und zwar in alle 3 Gardaseeregionen, Trentino, Veneto und Lombardei!

+++ Update, 29.05.2020 - 07:50 +++
Am 13. Juni öffnet der Freizeitpark Gardaland wieder. Es werden natürlich spezielle Regeln gelten, um den Besuchern maximale Sicherheit und viel Spaß zu garanteieren.
www.gardasee.de/freizeitparks

+++ Update, 28.05.2020 - 16:30 +++
Die Italienische Regierung hat eine weitere Konsultation mit den Regionen angekündigt, ob auf Basis der neuesten Daten am Samstag den 30. Mai eine für alle Regionen gültige Entscheidung über die Öffnung des Landes am 3. Juni bestätigt werden kann..

+++ Update, 25.05.2020 - 08:05 +++
Hat man ab 3. Juni einen Urlaub in Italien gebucht oder eine eigene Immobilie, darf man durch Österreich ohne Zwischenstopp fahren. Die die Ausreise muss dabei sichergestellt sein, man sollte also eine Buchungsbestätigung oder die Adresse des eigenen Ferienhauses vorweisen können. Außerdem muss man eine ausgefüllte Selbsterklärung mitführen. Diese kann man hier herunterladen: https://www.wko.at/branchen/transport-verkehr/erklaerung-ein-durchreise-deutsch.pdf. Bei der Rückfahrt gelten dieselben Regeln. Dabei ist ein notwendiger Tankstopp ist bei der Durchreise erlaubt, mehr aber nicht. Weitere Infos auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962

+++ Update, 20.05.2020 - 14:10 +++
Alle Livekonzerte in der Arena di Verona, dem Castello di Villafranca und im Vittoriale in Gardone Riviera werden für 2020 abgesagt. Die Veranstalter arbeiten auf Hochtouren, die Konzerte auf 2021 zu verschieben. Weitere Infos hier.

+++ Update, 18.05.2020 - 07:20 +++
Italien erlaubt ab 3. Juni wieder die Reisen von einer Region in die andere. Zudem werden die Grenzen geöffnet. Dann können auch Touristen einreisen, die zweiwöchige Quarantäne wird dann nicht mehr nötig sein.

Ab heute gibt es weitere Lockerungen im ganzen Land: Friseure, Kosmetikstudios, Einzelhandel, Bars und Restaurants dürfen unter strengen Regelen wieder öffnen. Die Bürger dürfen sich in der eigenen Region ohne Selbstauskunft bewegen. Museen und Bibliotheken können öffnen, es ist erlaubt auch Freunde zu treffen.

+++ Update, 15.05.2020 - 08:10 +++
Ab Montag, 18. Mai, sollen aller Voraussicht nach auch in der Lombardei, der am schwersten von der Pandemie betroffenen Region, Geschäfte, Bars und Restaurants wieder öffnen.

+++ Update, 13.05.2020 - 12:15 +++
Die deutschen Grenzkontrollen werden schrittweise gelockert. Ab Samstag soll die Grenze zu Luxemburg geöffnet werden. Die Kontrollen zu Österreich bleiben weiterhin bestehen und sollen erst am 15. Juni enden. Allerdings wird ab Samstag nur noch stichprobenartig kontrolliert. Die Bundesregierung rät jedoch weiterhin von Reisen ins Ausland ab.

+++ Update, 13.05.2020 - 08:00 +++
Österreich öffnet seine Grenzen wieder. Ab Freitag, 15. Mai, soll nur noch stichprobenartig kontrolliert werden. Ab 15. Juni sollen die Kontrollen komplett aufgehoben werden.

Die österreichischen Grenzen zu Italien sollen aber noch etwas länger geschlossen bleiben. D.h. die Einreise nach Italien ist weiterhin nur für Reisen erlaubt, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen unternommen werden. Das Dokument für die Selbstauskunft muss mitgeführt werden.

Im Trentino öffnen Geschäfte bereits am 15. Mai wieder.

Im Veneto sollen Geschäfte, Bars und Restaurants bereits am 18. Mai wieder öffnen.

Die Regionen Veneto und Trentino erlauben Bewohnern von Gemeinden, die direkt an die Regionengrenzen anschließen, den Übertritt in die jeweils andere Region, um Verwandte in der Nachbargemeinde zu besuchen.

+++ Update, 12.05.2020 - 14:35 +++
In Italien bekommen die einzelnen Regionen mehr Spielraum über Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu entscheiden. Demnach werden evtl. bereits am 18. Mai vereinzelt wieder Bars und Restaurants öffnen.
In Südtirol sollen bereits ab 25. Mai wieder Unterkünfte und Seilbahnen öffnen.

+++ Update, 06.05.2020 - 09:12 +++
Die Opernsaison in der Arena di Verona fällt 2020 aus. Im August ist eine Serie besonderer Abende mit internationalen Stars geplant, weitere Infos hier.

+++ Update, 04.05.2020 - 09:55 +++
Auch in Salò öffnet der Wochenmarkt wieder, aber nur die Lebensmittelstände. Pro Familie darf nur eine Person den Markt betreten, nachdem Temperatur gemessen wurde. Der ganze Bereich wird kontrolliert.

Die Navigarda nimmt ab 4. Mai den Betrieb der Fähre zwischen Torri und Toscolano wieder auf. Es gelten strenge Regeln (Temperaturmessung, Abstand halten, Maske, Handschuhe).

 

 

 

 

+++ Update, 30.04.2020 - 10:45 +++
Ab Donnerstag, 30. April, wird in Bardolino der Wochenmarkt wieder geöffnet, aber nur die Lebensmittelstände. Der Markt findet wie üblich auf der Piazza Bassani Raimondi statt. Der Bereich wird abgegrenzt und der Zugang wird kontrolliert. Es sind maximal drei Personen pro Stand erlaubt. Ab Samstag, 2. Mai, wird der Obst- und Gemüsemarkt im Ortsteil Calmasino wieder stattfinden. Auch hier wird der Bereich abgegrenzt, der Zugang wird kontrolliert und maximal drei Personen pro Stand sind gestattet. Die Märkte sind zunächst nur für die Einwohner von Bardolino zugänglich und es ist Pflicht, eine Maske und Handschuhe zu tragen.

Die Fluggesellschaft Air Dolomiti bittet die Passagiere, an Bord ihrer Flüge und am Flughafen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Diese Regelung gilt ab 4. Mai.

 

+++ Update, 27.04.2020 - 06:55 +++
27. April: Strategisch wichtige Betriebe, die v.a. auf Export ausgerichtet sind, nehmen ihren Betrieb wieder auf.

4. Mai: Personen dürfen sich innerhalb der eigenen Region wieder bewegen. Man braucht aber weiterhin einen Grund für den Ortswechsel und muss ein Zertifikat mitführen. Neu ist, Verwandtenbesuche sind erlaubt. Eingehalten werden sollten aber Abstände und Hygienemaßnahmen. Einzelsport im Freien ist ebenfalls wieder erlaubt, es müssen die Abstandsregeln etc. eingehalten werden.
Parkanlagen und öffentliche Gärten dürfen wieder öffnen.
Die Textil- und Modeindustrie nimmt ihren Betrieb wieder auf, genauso wie Manufakturen und der Großhandel.
Man darf seinen Zweitwohnungssitz wieder besuchen, wenn dieser in der eigenen Region liegt.

18. Mai: Der Einzelhandel darf unter Einhaltung strikter Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Einkaufszentren und Märkte, die keine Lebensmittel verkaufen, bleiben geschlossen.
Teamsport darf wieder stattfinden, es müssen die nötigen Sicherheitsregeln beachtet werden.
Auch Museen, Bibliotheken und archäologische Stätten dürfen wieder öffnen.

1. Juni: Bars und Restaurants können wieder öffnen, allerdings unter Auflage strenger Regeln.
Aller Vorraussicht nach, dürfen auch Friseure und Kosmetikstudios wieder öffnen. Das wird endgültig noch in den nächsten Wochen entschieden.

Alle Maßnahmen unterliegen strikten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Sollten die Infiziertenzahlen wieder ansteigen, wird die Regierung diese Maßnahmen stoppen oder verlangsamen.
Die Schulen in Italien öffnen erst wieder im September.

Wann genau Hotels ihren Betrieb wieder aufnehmen können, ist noch nicht klar.

+++ Update, 24.04.2020 - 10:15 +++
Ab Montag beginnt in Italien die Phase 2 der Lockerungen des Lockdowns.

+++ Update, 11.04.2020 - 11:30 +++
Die Ausgangssperren in Italien werden bis zum 3. Mai verlängert. Allerdings sollen ab dem 14. April einzelne Geschäfte wieder öffnen dürfen, wie bspw. Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Bekleidungsgeschäfte für Kinder.

+++ Update, 08.04.2020 - 08:50 +++
In allen Bussen der ATV gilt ab sofort und bis auf Weiteres Masken- und Handschuhpflicht.

+++ Update, 01.04.2020 - 13:50 +++
Die Lockdown-Maßnahmen in Italien wurden vorerst bis zum 13. April verlängert.

+++ Update, 23.03.2020 - 07:50 +++
Italien schließt zuächst bis 3. April alle "nicht lebensnotwendigen" Unternehmen und Fabriken. Die Grundversorgung ist weiterhin gesichert, Supermärkte, Apotheken, Banken und Postämter haben geöffnet.

+++ Update, 19.03.2020 - 07:55 +++
Trotz der Grenzschließungen in ganz Europa bleibt allen Deutschen weiter die Möglichkeit offen, nach Deutschland zurückzukehren. Mit verstärkten Kontrollen an den Grenzen auf dem Landweg muss gerechnet werden. Neben dem grundsätzlich offenen Landweg bleiben auch einige Flugverbindungen bestehen. Informieren Sie sich direkt auf den Internetseiten der Fluggesellschaften. Fähr- und Zugverbindungen sind weiter erheblich eingeschränkt worden, bitte erkundigen Sie sich auch hier bei den entsprechenden Unternehmen. (Quelle: Deutsche Vertretung in Italien)

+++ Update, 12.03.2020 - 07:05 +++
Italien schließt alle Geschäfte, Bars und Restaurants. Ausnahme sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien.

+++ Update, 11.03.2020 - 12:55 +++
Die Zugverbindungen der DB/ÖBB nach Italien enden im Moment in Villach bzw. in Innsbruck.

+++ Update, 11.03.2020 - 10:16 +++
Die Navigarda hat vorerst den kompletten Schiffsverkehr bis auf unbestimmte Zeit eingestellt.

+++ Update, 11.03.2020 - 08:00 +++
Die deutsche Bundesregierung teilt mit, dass es an den Südgrenzen Deutschlands vermehrt zu polizeilichen Kontrollen kommen kann.

+++ Update, 10.03.2020 - 22:34 +++
#chiusiperbardolino: Bars und Restaurants in Bardolino haben entschieden, vorübergehend zu schließen. Auch in Salò haben die Einzelhändler die vorübergehende totale Schließung beschlossen.

+++ Update, 10.03.2020 - 13:21 +++
Die österreichische Regierung hat heute beschlossen, die Einreise aus Italien zu verbieten, Ausnahme, Sie haben ein ärztliches Attest. Die Durchreise durch Österreich bleibt erlaubt, solange kein Zwischenstopp in Österreich durchgeführt wird.

+++ Update, 10.03.2020 - 06:25 +++
Ab heute ist das neue Dekret der italienischen Regierung in Kraft, das ganz Italien zur Sperrzone erklärt.  Menschen in Italien dürfen jetzt also nur noch aus zwingenden beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder in Notsituationen unterwegs sein. Die Grenzen bleiben aber offen und auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln soll es zu keinen Beschränkungen kommen.
Veranstaltungen mit vielen Menschen dürfen im ganzen Land nicht mehr stattfinden. Bars und Restaurants müssen jeden Tag um 18.00 Uhr schließen.
Die neuen Regelungen gelten bis zum 3. April, bis dahin bleiben auch die Schulen, Kindergärten und Universitäten geschlossen.

+++ Update, 09.03.2020 - 22:20 +++
Der Bürgermeister von Limone hat wegen hohen Besucherandrangs am Wochenende "die sofortige Schließung für den Fußgänger- und Fahrradtransit auf der Strecke des Rad-/Fußgängerwegs Limone zwischen km 105+600 (Brücke in Reamol) und km 106+800 (Grenze zum Trentino) an Feiertagen und Wochenende von heute bis zum 3. April 2020" verkündet.
+++ Update, 09.03.2020 - 22:15 +++
Ganz Italien wird zur Sperrzone und damit die Bewegungsfreiheit im ganzen Land erheblich eingeschränkt. Das gab Premierminister Giuseppe Conte am Montagabend bekannt. Die neue Regelung soll ab Dienstagmorgen in Kraft treten und bis zum 3. April gelten.

+++ Update, 09.03.2020 - 15:30 +++
Deutsche Urlauber, so das Auswärtige Amt, dürfen aus den betroffenen Gebieten nach Hause reisen.

+++ Update, 09.03.2020 - 09:35 +++
Die Brennerautobahn A22 kann ohne Störungen befahren werden. Österreich hat aber angekündigt vereinzelte Kontrollen und Tests auf den Coronavirus durchzuführen. Bei allen Reisen sollte ein Grund vorliegen. Die Durchreise in andere Länder soll auch weiterhin gewährleistet werden, es kann jedoch natürlich zu Kontrollen kommen.

+++ Update, 09.03.2020 - 08:05 +++
Aktuell läuft der öffentliche Nahverkehr weitgehend normal. Auch die Züge fahren bis dato normal. Die Navigarda hat für heute, 09. März, den Fährverkehr Torri - Toscolano ausgesetzt und es muss mit Einschränkungen v.a. bei den Stops in Limone, Desenzano und Sirmione gerechnet werden.

+++ Update, 09.03.2020 - 07:55 +++
Bis zum 3. April sind die Ein- und Ausreise in die Lombardei und einige Provinzen Venetiens, der Emilia Romagna und des Piemont sehr stark eingeschränkt. Alle Museen, Theater, Kinos in den betroffenen Gebieten sind geschlossen, Veranstaltungen abgesagt, Skipisten und Schwimmbäder etc. geschlossen. Hochzeiten und Begräbnisse werden ebenfalls bis 3. April ausgesetzt.

 

 

 

+++ Update, 08.03.2020 - 09:35 +++
Gargnano: Der Verein Terre & Sapori d'Alto Garda teilt mit, dass sie "aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation und der relativen Notlage gezwungen sind, die VI. Ausgabe der Giardini d'Agrumi abzusagen". Das Event sollte am 18. und 19. April stattfinden.

+++ Update, 06.03.2020 - 14:45 +++
Alle großen Sportveranstaltungen, darunter die Fußballspiele der Serie A, finden bis 3. April ohne Zuschauer statt.

+++ Update, 06.03.2020 - 13:45 +++
Von nicht erforderlichen Reisen in die Regionen Südtirol, Emilia-Romagna und Lombardei sowie in die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien wird derzeit abgeraten.

+++ Update, 05.03.2020 - 12:15 +++
Das Tortellinifest Festa Nodo d'Amore 2020 ist leider abgesagt.

+++ Update, 05.03.2020 - 11:20 +++
In Bardolino wird das Radrennen Bardolino Bike verschoben. Ein neuer Termin wird so schnell wie möglich festgelegt.

+++ Update, 04.03.2020 - 15:05 +++
Vorsorglich sind die Schulen und Universitäten in ganz Italien bis 15. März geschlossen.

+++ Update, 04.03.2020 - 11:30 +++
Die Weinmesse Vinitaly findet jetzt von 14. Juni bis 17. Juni 2020 statt.

+++ Update, 03.03.2020 - 15:50 +++
Am kommenden Samstag, 7. März, findet der Wochenmarkt in Salò wieder ohne Einschränkungen statt.

+++ Update, 03.03.2020 - 10:15 +++
Der Vittoriale degli Italiani hat wieder für Besucher geöffnet.
In der Lombardei und im Veneto bleiben die Schulen weiterhin geschlossen, vorerst bis 7. März.

+++ Update, 29.02.2020 - 10:00 +++
Im Trentino öffnen am Montag, den 2. März, wieder die Schulen, Kindergärten und Universitäten.

+++ Update, 26.02.2020 - 16:00 +++
In der Lombardei dürfen Bars ab sofort auch nach 18 Uhr wieder geöffnet haben. Erlaubt ist jedoch nur Service an Tischen, nicht direkt am Tresen.

+++ Update, 26.02.2020 - 12:45 +++
In Toscolano Maderno und in Lonato sind die Wochenmärkte für morgen ebenfalls abgesagt.

+++ Update, 26.02.2020 - 07:55 +++
In Gargnano ist der Wochenmarkt für heute abgesagt.
In Lazise ist die Veranstaltung "Anteprima del Chiaretto" am 8./9. März abgesagt.

+++ Update, 25.02.2020 - 15:20 +++
Die Messe Verona verschiebt folgende Messen: Model Expo Italy, Elettroexpo und Innovabiomed.
Die Messe Riva verschiebt folgende Messe: Agriacma.

+++ Update, 25.02.2020 - 14:05 +++
Bars, Nachtclubs und andere für die Öffentlichkeit zugängliche Unterhaltungsangebote sind in der Lombardei täglich von 18:00 bis 6:00 Uhr geschlossen.

+++ Update, 25.02.2020 - 08:05 +++
Der Wochenmarkt, mit Ausnahme der Lebensmittelstände, in Desenzano findet heute nicht statt.

+++ Update, 24.02.2020 - 15:10 +++
Vorerst offiziell geschlossen sind: Vittoriale degli Italiani, Giardino Botanico Heller, Gardaland Sea Life, Terme di Sirmione, Grotte di Catullo, Museo Civico Archeologico della Valtenesi, Limonia del Pra’ de la Fam.

+++ Update, 23.02.2020: Sperrzonen in Norditalien, eingestellter Zugverkehr - das Thema Coronavirus ist am Wochenende in Italien angekommen, besonders in der Lombardei und in Venetien. Die Regierung hat daraufhin harte Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Abgeriegelt wurden die Provinz Lodi in der Lombardei, 60 km von Mailand, und Vo in der Provinz Padua in Venetien. Sperrzonen wurden in mehreren Gemeinden eingerichtet. Man versucht vor allem, ein Übergreifen auf die Wirtschaftsmetropole Mailand und den Touristenmagneten Venedig zu verhindern. Das Konsulat in Mailand informiert, dass an Flughäfen Reisende aus aller Welt auf Fieber kontrolliert werden, eine Ausweitung der Kontrollen ist jederzeit möglich. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind aber regulär in Betrieb. 

+++ Update, 22.02.2020: Der Karneval von Venedig wurde abgesagt, die Mailänder Scala bietet bis auf Weiteres keine Aufführungen. Sportveranstaltungen, Gottesdienste finden nicht statt; Museen, Schulen, Universitäten wurden geschlossen. Es muss mit weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerechnet werden, auch in der Region rund um den Gardasee. Bereits am Wochenende fanden hier einige Karnevalsveranstaltungen nicht statt, in Verona bleiben Schulen und Universitäten geschlossen. 


Viele Urlauber machen sich Sorgen, ob sie ihre Reise aufnehmen sollen. In den meisten Ländern der Welt sind Fälle von Coronavirus aufgetreten, in manchen Gegenden vermehrt und clusterartig. Natürlich besteht bei Reisen momentan überall die Möglichkeit, sich anzustecken. Sie machen sich sicher Sorgen, weil der Gardasee im betroffenen Norditalien liegt. Aber Norditalien ist auch nicht an jeder Stelle gleich betroffen. Glücklicherweise gehört der Gardasee momentan nicht zu den Orten mit verdichteten Krankheitszahlen. Die Entscheidung für oder gegen eine Reise müssen Sie als Urlauber selbst abwägen, zumindest solange es keine offiziellen Reisewarnungen gibt, was für den Gardasee momentan nicht der Fall ist. Wir raten aber dazu, eine solche Entscheidung mit Vernunft abzuwägen, das heißt, sich so viele Informationen wie möglich einzuholen. Informieren Sie sich regelmäßig über den Reiseort und eventuelle Einschränkungen (Links unten), nehmen Sie Kontakt mit der Unterkunft auf, lesen Sie die aktualisierten Informationen bei uns im Newsticker weiter unten, die Seiten der lokalen Medien und Zeitungen.
Vorsorglich gibt es natürlich auch am Gardasee amtlich erlassene Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen im öffentlichen Leben, über die wir von gardasee.de Sie auf dem Laufenden halten wollen. Das betrifft größere Veranstaltungen sowie Schließungen von öffentlichen Einrichtungen, wie Museen oder Sehenswürdigkeiten, Märkten und Orten, wo sich viele Menschen aufhalten.
Wie überall sonst gelten auch am Gardasee die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen: Sich tagesaktuell zu informieren, Menschenmengen zu meiden, Hände zu waschen, Abstand zu halten, aber nicht in Panik zu verfallen. Hier gilt es auch, mit Vernunft die eigene Situation, Gewohnheiten, die konkreten Vorhaben während der Reise zu betrachten und nicht gleich alle Urlaubspläne über Bord zu werfen. Vor allem nicht die langfristig geplanten, denn wir wissen nicht, was im nächsten Monat sein wird.
Falls Sie sich für den Urlaub am wunderbaren Gardasee entscheiden, können Sie sich zumindest insofern absichern, dass Sie großzügige Stornierungsbedingungen mit der Unterkunft vereinbaren bzw. darauf achten oder eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Auf jeden Fall raten wir bei Unsicherheiten auch immer zur direkten Kontaktaufnahme mit der Unterkunft. Etwas Gutes hat die Lage auch: Sie profitieren momentan häufig von niedrigeren Preisen, Angeboten und Vergünstigungen. Wenn Sie ohnehin zum See fahren möchten, dann nutzen Sie diese!

Auf jeden Fall freuen sich alle am Gardasee, Sie als Urlauber im Jahr 2020 willkommen zu heißen und stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

 


Links und Tipps:

Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt und unter www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/. Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den italienischen Medien und halten Sie sich an Weisungen von Sicherheitspersonal, falls Sie sich bereits in der betreffenden Region befinden.
Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2294930/01fd56f4efc1074ca3b74aeb82f1556c/ncov-data.pdf sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO https://www.who.int/health-topics/coronavirus und des Robert Koch-Instituts RKI: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Ansonsten verweisen wir auf die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien, die regelmäßig aktualisiert werden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322


Wir empfehlen Ihnen, sich tagesaktuell zu informieren. Fragen Sie ggf. direkt bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter nach. Viele Anbieter passen aktuell ihre Stornierungsbedingungen an etc.

Bildnachweis: Thilo Weimar

Mit der Bahn
zum Gardasee

Anreisetipp

Im EuroCity der DB/ÖBB reisen Sie entspannt und ohne Stau über den Brenner, fast direkt bis an Ihr Urlaubsziel am Gardasee.