Schifffahrtsordnung des Gardasees
Wer am Gardasee mit dem eigenen oder einem ausgeliehenen Boot unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit den geltenden Regeln vertraut machen. Es gelten die Regeln der internationalen KVR und die Gardaseebesonderheiten sind hier aufgeführt:
- Für Boote unter italienischer Flagge benötigt man auf dem Gardasee ab 30 kW (40,8 PS) einen Sportbootführerschein „Binnen“.
- Für Boote unter deutscher Flagge braucht man diesen bereits ab 11,03 kW (15 PS)
- Der nördlichste Teil des Gardasees untersteht der Provinz Trento und ist nördlich von Limone und Malcesine auf etwa 18 Quadratkilometern für Motorboote gesperrt.
- Auf dem Gardasee müssen Motorboote einen Mindestabstand von 300m vom Ufer und von Badezonen einhalten.
- In den Uferbereichen der Buchten von Salò und Romantica, zwischen der Mündung des Wildbaches Barbarano und der Burg von Manerba del Garda, um die Gardaseeinseln sowie am Ende der Landzunge von Sirmione (Punta Grotta), müssen Motorboote einen Abstand von 150m vom Ufer einhalten.
- Die Höchstgeschwindigkeit für Motorboote am Tag beträgt 20 Knoten und in der Nacht 5 Knoten. Beim Ein- und Auslaufen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten.
- In den abgegrenzten Bereichen, die dem Badebetrieb vorbehalten sind, ist jede Art von Schifffahrt untersagt.
- Wasserski darf man bei schönem Wetter und ruhigem See nur bis 20 Uhr und mindestens 500m vom Ufer entfernt praktizieren.
- Der Fährbetrieb darf nicht behindert werden.
- Zu allen Wasserfahrzeugen muss ein Abstand von 100 Metern eingehalten werden.
- Fähren, öffentliche Boote aller Art, Berufsfischer und beschädigte Boote haben grundsätzlich Vorfahrt. Ansonsten haben auslaufende Boote stets Vorfahrt.
- Private Motorboote müssen Segelbooten und allen anderen Wasserfahrzeugen ausweichen. Ausnahme: Nur bei Segelregatten haben die teilnehmenden Boote im Regattafeld Wegerecht, nicht teilnehmende Boote (auch Segler und Windsurfer) müssen sich vom Regattaparcour fern halten.
- Auf dem Gardasee ist für Motorboote folgende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben:
- Eine Rettungsweste pro Person
- Feuerlöscher der Brandklasse ABC * Signalpistole
- Taschenlampe mit Ersatzbatterien
- Erste Hilfe-Ausrüstung
Umweltschutz
Lärm:
Die Lärmgrenze von 60 Dezibel darf nicht überschritten werden.
Müll:
Es ist streng verboten Abfall aller Art und Verbrennungsrückstände von Schmierölen über Bord zu werfen.
Waschen:
Der Kiel des Wasserfahrzeugs muss vor der Immersion umweltschonend gewaschen werden.
Die Einhaltung der Vorschriften wird streng überwacht. Bei Nichtbeachtung können nach Schwere des Verstoßes gestaffelte Bußgelder und sogar der Führerscheinentzug verhängt werden. Weitere Auskünfte erhält man bei den Hafeninspektor- und Gemeindepolizeiämtern oder den Fremdenverkehrsbüros.